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Glossar

Sicherheitsprofil eines Medizinprodukts

Das Sicherheitsprofil eines Medizinprodukts ist die zusammenfassende, datengestützte Beschreibung aller bekannten und vorhersehbaren Risiken, unerwünschten Wirkungen und Anwendungseinschränkungen eines Produkts im Rahmen seiner Zweckbestimmung. Es ist kein Legaldefinitionsbegriff der Verordnung (EU) 2017/745, sondern eine in der technischen Dokumentation und in der klinischen Bewertung geführte Aggregation: Anhang I Abschnitt 8 verlangt, dass alle bekannten und vorhersehbaren Risiken sowie unerwünschte Nebenwirkungen minimiert und vertretbar sind, Anhang XIV Teil A verlangt die Bewertung von Sicherheit und Leistung anhand klinischer Daten. Das Sicherheitsprofil ist damit produkt-, nicht stoffbezogen und über den gesamten Lebenszyklus fortzuschreiben.

Bestandteile und Datenquellen

Inhaltlich setzt sich ein Sicherheitsprofil aus mehreren Ebenen zusammen: den akzeptierten Restrisiken aus dem Risikomanagement einschließlich der offengelegten Warnhinweise und Kontraindikationen, den in klinischen Prüfungen und in der Praxis beobachteten unerwünschten Ereignissen mit Häufigkeitsschätzungen, den produkttypischen Fehlfunktionen und Materialereignissen sowie den anwendungsbedingten Risiken einschließlich vorhersehbarer Fehlanwendung. Datenquellen sind die Risikomanagementakte, der Bericht über die biologische Bewertung, Verifizierungs- und Validierungsdaten, die klinische Bewertung, die Überwachung nach dem Inverkehrbringen, die klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen, Vigilanzmeldungen und Trendberichte, Rückmeldungen aus Service und Reklamationen sowie Literatur und Datenbanken zu gleichartigen Produkten. Kennzeichnend ist, dass diese Quellen unterschiedliche Verlässlichkeit und Vollständigkeit haben und ihre Zusammenführung eine methodische Gewichtung verlangt, insbesondere hinsichtlich Untererfassung in Spontanmeldesystemen und fehlender Nennergrößen.

Fortschreibung und regulatorische Verwendung

Das Sicherheitsprofil ist der inhaltliche Kern mehrerer wiederkehrender Dokumente. In den regelmäßigen Sicherheitsberichten für Produkte der Klassen IIa, IIb und III nach Artikel 86 der Verordnung (EU) 2017/745 wird es zusammen mit Absatzzahlen, Anwenderpopulation und Nutzen-Risiko-Schlussfolgerungen aktualisiert; für Produkte der Klasse I geschieht dies im Bericht über die Überwachung nach dem Inverkehrbringen nach Artikel 85. Bei Produkten der Klasse III und implantierbaren Produkten fließt es in den Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung nach Artikel 32 ein, der auch für Patienten verständlich sein muss. Ergibt die Fortschreibung eine Verschiebung, etwa neue Ereignisarten, höhere Häufigkeiten oder eine bislang nicht beschriebene Wechselwirkung, sind Risikomanagement, klinische Bewertung, Gebrauchsanweisung und gegebenenfalls Konstruktion anzupassen sowie Meldepflichten und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld zu prüfen.

Abgrenzung zum arzneimittelrechtlichen Sicherheitsprofil und zum Nutzen-Risiko-Verhältnis

Im Arzneimittelrecht wird das Sicherheitsprofil substanzbezogen geführt und über Pharmakovigilanzstrukturen wie Risikomanagementplan, regelmäßig aktualisierte Unbedenklichkeitsberichte und Signaldetektion mit definierten Kausalitätsbewertungen fortgeschrieben; im Zentrum stehen Nebenwirkungen im Sinne unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Beim Medizinprodukt dominieren dagegen Fehlfunktionen, Leistungsverschlechterungen, Materialereignisse und Anwendungsfehler, und die Meldelogik knüpft an das Vorkommnis an, nicht an eine unerwünschte Arzneimittelwirkung. Vom Nutzen-Risiko-Verhältnis unterscheidet sich das Sicherheitsprofil dadurch, dass es die Risikoseite beschreibt, während die Nutzen-Risiko-Abwägung diese Beschreibung dem klinischen Nutzen gegenüberstellt und zu einer Vertretbarkeitsaussage verdichtet. Ein unverändertes Sicherheitsprofil kann bei veränderter Nutzenlage, etwa durch neue Therapiealternativen, dennoch zu einer anderen Bewertung führen.

Bedeutung für klinische Studien

Das dokumentierte Sicherheitsprofil bestimmt die Sicherheitsarchitektur einer klinischen Prüfung. Aus ihm werden die erwarteten unerwünschten Ereignisse und Produktdefekte abgeleitet, die im Prüfplan als solche zu definieren sind, ferner Sicherheitsendpunkte, Ein- und Ausschlusskriterien, Abbruchregeln, Aufklärungsinhalte und die Notwendigkeit eines Datenüberwachungsausschusses. Es ist zugleich Referenz für die Bewertung, ob ein beobachtetes Ereignis erwartet oder unerwartet ist, was für Meldefristen und für die Kommunikation mit Behörden und Ethikkommissionen unmittelbar relevant ist.

Umgekehrt ist die klinische Prüfung eine der wenigen Quellen, die Häufigkeiten mit belastbarem Nenner und prospektiver Erfassung liefert und damit Lücken schließt, die Spontanmeldungen offenlassen. Ihre Ergebnisse gehen in die Aktualisierung von Risikomanagementakte, klinischer Bewertung und Kurzbericht ein und begründen häufig Änderungen an Gebrauchsanweisung und Warnhinweisen. Full-Service-CROs wie Mediconomics unterstützen Hersteller und Sponsoren dabei, das dokumentierte Sicherheitsprofil in Prüfplan und Sicherheitsberichtswesen zu übersetzen und Studien- und Nachbeobachtungsdaten für die periodische Fortschreibung aufzubereiten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist das Sicherheitsprofil ein eigenes Dokument der technischen Dokumentation?

In der Regel nicht als separates Dokument. Es wird in Risikomanagementakte, klinischer Bewertung, Bericht zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen beziehungsweise regelmäßigem Sicherheitsbericht und im Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung geführt und muss dort widerspruchsfrei sein.

Wie oft muss es aktualisiert werden?

Nach Artikel 86 der Verordnung (EU) 2017/745 mindestens jährlich für Produkte der Klasse III und implantierbare Produkte, mindestens alle zwei Jahre für Produkte der Klassen IIa und IIb; anlassbezogen zusätzlich bei neuen Erkenntnissen.

Zählen Anwendungsfehler zum Sicherheitsprofil?

Ja. Vorhersehbare Fehlanwendung und ergonomisch bedingte Anwendungsfehler sind Bestandteil der Risikobetrachtung und damit des Sicherheitsprofils; sie sind auch vigilanzrechtlich relevant.

Regulatorische Referenzen

  • Verordnung (EU) 2017/745, Anhang I Abschnitte 1, 3, 4 und 8 – Risiken, Risikobeherrschung und Vertretbarkeit
  • Verordnung (EU) 2017/745, Artikel 32 – Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung
  • Verordnung (EU) 2017/745, Artikel 83 bis 86 – Überwachung nach dem Inverkehrbringen und regelmäßiger Sicherheitsbericht
  • Verordnung (EU) 2017/745, Anhang XIV Teil A und Teil B – klinische Bewertung und klinische Nachbeobachtung
  • ISO 14971:2019, Abschnitte 7.4, 8 und 10 – Nutzen-Risiko-Analyse, Gesamt-Restrisiko, Informationen aus Produktion und Nachmarktphase
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