Arzneimittel für neuartige Therapien, Advanced Therapy Medicinal Products oder ATMP, sind Humanarzneimittel auf Basis von Genen, Zellen oder bearbeitetem Gewebe. Die Kategorie umfasst Gentherapeutika, somatische Zelltherapeutika und biotechnologisch bearbeitete Gewebeprodukte sowie kombinierte ATMP mit einem Medizinproduktebestandteil. Für das Inverkehrbringen in der EU gilt grundsätzlich das zentralisierte Zulassungsverfahren.
Kategorien von ATMP
Ein Gentherapeutikum enthält einen rekombinanten Nukleinsäure-Wirkstoff oder besteht aus diesem; seine Anwendung dient der Regulierung, Reparatur, dem Ersatz, der Ergänzung oder der Entfernung einer genetischen Sequenz. Somatische Zelltherapeutika bestehen aus Zellen oder Geweben, die wesentlich bearbeitet wurden oder beim Empfänger nicht dieselbe wesentliche Funktion erfüllen sollen wie beim Spender. Sie werden zur Behandlung, Prävention oder Diagnose über pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung eingesetzt.
Ein biotechnologisch bearbeitetes Gewebeprodukt enthält bearbeitete Zellen oder Gewebe und dient der Regeneration, Reparatur oder dem Ersatz menschlichen Gewebes. Ein kombiniertes ATMP umfasst zusätzlich ein oder mehrere Medizinprodukte als integrierten Bestandteil. Die Einordnung kann an Grenzfällen anspruchsvoll sein, etwa wenn Zell- oder Gewebeanteile und Medizinproduktfunktionen zusammenwirken. Die EMA bietet deshalb ein optionales Klassifizierungsverfahren an.
Zulassung und wissenschaftliche Bewertung
ATMP fallen in den verpflichtenden Anwendungsbereich des zentralisierten Verfahrens. Die EMA führt die wissenschaftliche Bewertung; der Ausschuss für neuartige Therapien, Committee for Advanced Therapies oder CAT, verfügt über besondere Expertise für diese Produkte. Die endgültige Zulassung wird auf Grundlage des EU-Verfahrens erteilt. Vor dem Inverkehrbringen ist damit eine Genehmigung für das konkrete Arzneimittel erforderlich.
Die ATMP-Verordnung ergänzt den allgemeinen Arzneimittelrechtsrahmen durch Begriffsbestimmungen und produktspezifische Regeln. Entwicklung und Zulassung verlangen ein zusammenhängendes Konzept für Qualität, nichtklinische und klinische Daten, Herstellung sowie Nachbeobachtung. Aufgrund der häufig komplexen oder individualisierten Ausgangsmaterialien sind Rückverfolgbarkeit, Prozesskontrolle und langfristige Sicherheit wichtige Planungsthemen.
Die Einordnung als ATMP ist nicht allein anhand eines Marketingbegriffs oder des Ursprungs biologischen Materials möglich. Die gesetzlichen Begriffsmerkmale und der konkrete Verwendungszweck sind maßgeblich. Bei Zellen und Geweben spielen insbesondere die wesentliche Bearbeitung und die beim Empfänger beabsichtigte Funktion eine Rolle. Die frühzeitige Klärung verhindert, dass ein Entwicklungsprogramm von falschen regulatorischen Annahmen, ungeeigneten Qualitätsunterlagen oder unpassenden klinischen Nachweisen ausgeht.
Der CAT berät und bewertet zu den wissenschaftlichen Besonderheiten neuartiger Therapien. Für die Zulassungsentscheidung werden seine Beiträge in das zentrale Bewertungsverfahren eingebunden. Auch nach der Zulassung bleibt der Lebenszyklus anspruchsvoll: Veränderungen von Ausgangsmaterial, Herstellung oder Analytik können klinische Relevanz haben. Das gilt besonders, wenn individualisierte Herstellschritte oder wenige Produktionschargen die übliche Vergleichbarkeit erschweren.
Die besonderen Merkmale eines ATMP prägen auch die Kommunikation zwischen Sponsor, Herstellstätten und Prüfzentren. Klinische und qualitätsbezogene Änderungen dürfen nicht getrennt beurteilt werden, wenn sie die Zusammensetzung oder Eigenschaften der verabreichten Therapie berühren. Ein integriertes Entwicklungsmodell schafft die Grundlage, um Herstellung, Freigabe, Transport, Anwendung und Rückverfolgbarkeit über den gesamten Studienverlauf konsistent zu kontrollieren.
Diese Abstimmung erleichtert auch die spätere Auswertung klinischer Ergebnisse.
Diese Abstimmung erleichtert eine kontinuierliche regulatorische und wissenschaftliche Bewertung des Produkts.
Abgrenzung zu Biotechnologie und Biosimilar
Biotechnologie ist ein weiter Oberbegriff für Verfahren, die biologische Systeme oder Organismen nutzen. Nicht jedes biotechnologisch hergestellte Arzneimittel ist daher ein ATMP. Entscheidend sind die gesetzlich definierten Kategorien Gen-, Zell- und Gewebetherapie sowie gegebenenfalls die Kombination mit einem Medizinprodukt. Der bestehende Nachbareintrag biotechnologie beschreibt diese breitere Ebene, nicht die ATMP-Regulierung.
Auch ein Biosimilar ist nicht automatisch ein ATMP. Ein Biosimilar ist ein biologisches Arzneimittel, dessen Ähnlichkeit zu einem Referenzarzneimittel nachgewiesen wird. ATMP werden nach eigener Produktkategorie und mit produktspezifischen Evidenzanforderungen bewertet. Dieser Eintrag ist zudem der Oberbegriff zu gesonderten Einträgen für die drei ATMP-Kategorien und das kombinierte ATMP.
Bedeutung für klinische Studien
ATMP-Studien müssen klinisches Design, Herstellprozess und Logistik eng verzahnen. Änderungen am Herstellprozess können die Vergleichbarkeit von Chargen und die Interpretation klinischer Daten beeinflussen. Neben Ein- und Ausschlusskriterien, Dosis und Endpunkten sind Chain of Identity, Chain of Custody, Transportbedingungen, Rückverfolgbarkeit und Langzeitnachbeobachtung früh zu planen. Bei kombinierten ATMP kommen Schnittstellen zum Medizinprodukterecht hinzu.
Full-Service-CROs wie Mediconomics unterstützen bei Entwicklungsstrategie, Protokollentwicklung, Prüfzentrenmanagement, Monitoring, Datenmanagement und Safety Writing. Dazu zählen auch die Koordination komplexer Logistik, die Dokumentation qualitätsrelevanter Schnittstellen und die Abstimmung von klinischen, pharmakovigilanten und regulatorischen Anforderungen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sind alle Zelltherapien ATMP?
Nein. Ob eine Zelltherapie als ATMP gilt, richtet sich nach den gesetzlichen Kriterien, insbesondere nach Bearbeitung und beabsichtigter wesentlicher Funktion der Zellen oder Gewebe.
Ist die ATMP-Klassifizierung verbindlich?
Die EMA bietet ein optionales Verfahren an, um frühzeitig Klarheit bei Grenzfällen zu erhalten. Die Zulassung selbst folgt anschließend dem geltenden regulatorischen Verfahren.
Kann ein ATMP einen Medizinproduktebestandteil enthalten?
Ja. Ein kombiniertes ATMP enthält ein oder mehrere Medizinprodukte als integrierten Bestandteil und unterliegt zusätzlichen spezifischen Anforderungen.
Regulatorische Referenzen
- Verordnung (EG) Nr. 1394/2007, Artikel 2 – definiert ATMP, Gewebeprodukte und kombinierte ATMP.
- Verordnung (EG) Nr. 1394/2007, Artikel 17 – regelt das ATMP-Klassifizierungsverfahren.
- EMA, Advanced therapies: marketing authorisation – erläutert zentralisierte Bewertung und Zulassung.