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Glossar

Verfahren der gegenseitigen Anerkennung

Das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung ist ein europäischer Zulassungsweg für ein Arzneimittel, das bereits in mindestens einem Mitgliedstaat national zugelassen ist. Der Inhaber beantragt in weiteren Staaten, die vorhandene wissenschaftliche Bewertung und die Zulassung des Referenzmitgliedstaats anzuerkennen. Bei erfolgreichem Abschluss erteilen die weiteren beteiligten Staaten jeweils eine nationale Genehmigung für das Inverkehrbringen.

Ausgangszulassung als Grundlage

Das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung, häufig MRP genannt, baut auf einer bestehenden nationalen Zulassung auf. Der Mitgliedstaat, der das Arzneimittel bereits zugelassen hat, übernimmt die Rolle des Referenzmitgliedstaats. Er übermittelt seine Bewertung des Produkts an die Staaten, in denen die Zulassung zusätzlich beantragt wird. Diese Staaten werden als betroffene Mitgliedstaaten bezeichnet.

Die betroffenen Mitgliedstaaten prüfen den Bewertungsbericht und die mit der Zulassung verbundenen Produktinformationen. Sie werden um Anerkennung der Zulassung des Referenzmitgliedstaats ersucht, entscheiden aber weiterhin in ihrer nationalen Zuständigkeit. Gelingt die Abstimmung, erteilt jeder betroffene Mitgliedstaat eine eigene nationale Zulassung. Das MRP führt somit zu einem gegenseitig anerkannten Produkt, nicht zu einer einzigen zentralen Genehmigung der Europäischen Kommission.

Die vorhandene Zulassung muss die sachliche Ausgangsbasis für den Antrag in den weiteren Staaten bilden. Von Bedeutung sind deshalb ein aktuelles und konsistentes Dossier, der Bewertungsbericht sowie übereinstimmende Angaben zu Qualität, Sicherheit, Wirksamkeit, Fachinformation, Kennzeichnung und Packungsbeilage. Fragen der betroffenen Mitgliedstaaten können eine Aktualisierung oder Präzisierung dieser Unterlagen erforderlich machen.

Rollen und Koordination zwischen Mitgliedstaaten

Der Referenzmitgliedstaat übernimmt im MRP eine besondere wissenschaftliche und koordinierende Funktion. Er stellt seine Bewertung bereit, erläutert sie im Austausch mit den betroffenen Mitgliedstaaten und wirkt als zentrale Schnittstelle. Die betroffenen Mitgliedstaaten prüfen, ob sie die Bewertung und die vorgesehenen Produktinformationen akzeptieren können. Zustimmung bedeutet nicht, dass die nationale Behörde auf ihre Verantwortung verzichtet, sondern dass sie die koordinierte Bewertung als Grundlage ihrer Entscheidung übernimmt.

Bei Einwänden ist die fachliche Begründung entscheidend. Ungeklärte Meinungsverschiedenheiten können in das zuständige Koordinierungsverfahren eingebracht werden. Für die Projektplanung heißt das: Die regulatorische Strategie muss nicht nur den ursprünglichen Zulassungsstatus, sondern auch den Datenstand, die Änderungsanzeige zur Zulassung und die länderspezifische Produktinformation berücksichtigen. Eine bereits erteilte nationale Zulassung ist kein Ersatz für die Vorbereitung der Anerkennungsphase.

Abgrenzung zum Dezentralisierten und zentralisierten Verfahren

Der Unterschied zum Dezentralisierten Verfahren liegt im Ausgangspunkt. Für das MRP muss das Arzneimittel bereits in mindestens einem Mitgliedstaat national zugelassen sein. Das DCP ist dagegen für ein Arzneimittel vorgesehen, das in keinem Mitgliedstaat zugelassen ist; dort erfolgt die erste Bewertung parallel für alle beteiligten Staaten. Beide Wege nutzen jedoch die Rollen Referenzmitgliedstaat und betroffener Mitgliedstaat.

Vom zentralisierten Verfahren unterscheidet sich das MRP ebenfalls grundlegend. Im zentralisierten Verfahren bewertet die EMA den Antrag und die Europäische Kommission erteilt eine einzige, unionsweit geltende Zulassung. Im MRP verbleiben die Genehmigungen nationale Entscheidungen der beteiligten Behörden. Ein Arzneimittel, das dem zwingenden Anwendungsbereich des zentralisierten Verfahrens unterliegt, kann nicht über das MRP zugelassen werden.

Die Verfahrenswahl sollte deshalb nicht allein von der Zahl der Zielmärkte abhängen. Entscheidend ist auch, ob eine tragfähige nationale Ausgangszulassung vorliegt, ob ihr Dossier dem aktuellen Stand entspricht und ob das Arzneimittel für den zentralisierten Weg in Betracht kommt. Das MRP nutzt vorhandene Bewertungsergebnisse weiter, befreit aber nicht von einer sorgfältigen regulatorischen und wissenschaftlichen Vorbereitung der zusätzlichen Staaten.

Bedeutung für klinische Studien

Klinische Daten, die eine nationale Ausgangszulassung tragen, müssen für die Anerkennung in weiteren Staaten weiterhin vollständig, aktuell und plausibel sein. Dazu gehören eine nachvollziehbare Analyse der Wirksamkeit, eine konsistente Sicherheitsbewertung und ein Dossier, das zwischen ursprünglicher Zulassung und MRP eingetretene Erkenntnisse abbildet. Unterschiedliche Erwartungen an Übersetzungen, lokale Produktinformationen oder Verwaltungsunterlagen können die klinische Evidenz nicht ersetzen, müssen aber mit ihr widerspruchsfrei verbunden werden.

Full-Service-CROs wie Mediconomics unterstützen bei der Auswertung und Zusammenführung klinischer Daten, der Pharmakovigilanz, dem Medical Writing und der regulatorischen Dokumentation. Sie können außerdem die länderübergreifende Koordination von Studienunterlagen, Fachinformationen und Antworten auf Fragen der Behörden begleiten, damit die vorhandene Evidenz in allen beantragten Märkten einheitlich dargestellt wird.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Zulassung muss vor einem MRP bestehen?

Das Arzneimittel muss bereits in mindestens einem Mitgliedstaat auf nationaler Ebene zugelassen sein.

Was ist das Ergebnis eines MRP?

Bei Erfolg erteilen der Referenzmitgliedstaat und die betroffenen Mitgliedstaaten nationale Genehmigungen für das Inverkehrbringen mit abgestimmter Bewertungsgrundlage.

Kann das MRP eine zentrale Zulassung ersetzen?

Nein. Für Arzneimittel im zwingenden Anwendungsbereich des zentralisierten Verfahrens ist dieser unionsweite Weg maßgeblich.

Regulatorische Referenzen

  • Richtlinie 2001/83/EG, Artikel 27 bis 39 — enthält die Grundlagen für Anerkennung und Koordination.
  • HMA, Medicines Approval System — erläutert das MRP und seine Voraussetzung einer bestehenden nationalen Zulassung.
  • CMDh, General Info — verweist auf die Verfahrensleitlinien und die Rolle des Referenzmitgliedstaats.

Seite medizinisch geprüft von: Dr. Richard Smith (9. Oktober 2026)

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