Screening ist in klinischen Prüfungen die protokollierte Prüfung, ob eine potenzielle teilnehmende Person für eine bestimmte Studie geeignet ist. Es findet nach der Einwilligung nach Aufklärung und vor der Aufnahme in die Studienpopulation statt. Screening kann Anamnese, Befunde, Laborwerte oder andere im Prüfplan festgelegte Untersuchungen umfassen.
Ablauf und Voraussetzungen
Screening beginnt nicht mit einer beliebigen diagnostischen Maßnahme. Vor studienspezifischen Untersuchungen muss die Einwilligung nach Aufklärung wirksam eingeholt sein, soweit keine Daten aus der üblichen Versorgung nach geltendem Recht genutzt werden. Die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 verlangt eine schriftliche, datierte und unterzeichnete Einwilligung nach einem vorangehenden Informationsgespräch. Die potenzielle teilnehmende Person muss ausreichend informiert sein und Gelegenheit haben, Fragen zu stellen.
Danach führt das Prüfzentrum die im Prüfplan vorgesehenen Schritte durch. Dazu können die Prüfung von Krankengeschichte und Begleitmedikation, körperliche Untersuchung, Schwangerschaftstest, Laboruntersuchung, EKG oder bildgebende Untersuchung gehören. Welche Daten erhoben werden und welche Zeitfenster gelten, muss der Prüfplan klar beschreiben. Screeningdaten sind Studiendaten und müssen auch bei nicht eingeschlossenen Personen nachvollziehbar, vertraulich und gemäß den Vorgaben zur Datenaufbewahrung behandelt werden.
Die Eignung wird anhand der im Prüfplan festgelegten Ein- und Ausschlusskriterien beurteilt. Diese Kriterien definieren die Studienpopulation und sollen die Studienziele unterstützen sowie eine angemessene Nutzen-Risiko-Abwägung ermöglichen. ICH E8(R1) hebt hervor, dass die zu untersuchende Population durch Ein- und Ausschlusskriterien festgelegt wird. Der Prüfer beurteilt auf dieser Grundlage, ob die Person in die Studie aufgenommen werden kann.
Ein Screeningprozess braucht eindeutige Nachweise für die Kriterien und klare Verantwortlichkeiten für Bewertung, Rückfragen und Dokumentation. Fehlen Daten oder liegen Befunde außerhalb eines zulässigen Bereichs, darf nicht durch informelle Auslegung ein Einschluss erzeugt werden. Zulässige Wiederholungen von Untersuchungen, Fenster für Werte oder Regelungen zu vorherigen Behandlungen müssen vorab im Prüfplan stehen. Abweichungen sind nach dem festgelegten Qualitätsprozess zu behandeln.
Screening Failure und Re-Screening
Erfüllt eine Person ein Kriterium nicht, zieht die Einwilligung zurück oder wird aus einem anderen protokolldefinierten Grund nicht eingeschlossen, wird dies häufig als Screening Failure bezeichnet. Der Begriff beschreibt keinen medizinischen Misserfolg der Person, sondern das Ergebnis des Eignungsprozesses für diese Studie zu diesem Zeitpunkt. Der Grund muss so dokumentiert werden, dass Rekrutierung, Auswahlprozess und gegebenenfalls Sicherheitsaspekte nachvollziehbar bleiben.
Re-Screening bedeutet eine erneute Eignungsprüfung nach einem ersten nicht erfolgreichen oder abgelaufenen Screening. Es ist nur zulässig, wenn der Prüfplan oder eine klar dokumentierte studienspezifische Regelung dies erlaubt. Dabei müssen die Gründe für die erneute Prüfung, erneute oder weiterhin gültige Einwilligung, die Wiederholung von Untersuchungen und die verwendete Kennung nachvollziehbar sein. Re-Screening darf nicht dazu dienen, Ein- und Ausschlusskriterien zu umgehen oder ungünstige Daten auszublenden.
Abgrenzung zu Ein- und Ausschlusskriterien und Baseline
Screening ist der Prozess der Eignungsprüfung. Ein- und Ausschlusskriterien sind dagegen die vorab festgelegten Regeln, nach denen diese Eignung beurteilt wird. Sie definieren nicht selbst den Ablauf der Untersuchungen, sondern geben die Voraussetzungen für die Aufnahme vor. Beide Begriffe gehören zusammen, bleiben aber fachlich getrennt: Kriterien sind Regeln, Screening ist deren dokumentierte Anwendung.
Baseline ist ebenfalls kein Synonym für Screening. Baseline bezeichnet die vor Beginn der Studienbehandlung oder eines anderen festgelegten Referenzzeitpunkts erhobenen Ausgangswerte, die für spätere Vergleiche dienen. Einzelne Screeningdaten können als Baseline verwendet werden, wenn der Prüfplan dies vorsieht und die Zeitfenster passen. Die Aufnahme in die Studie oder der Beginn der Behandlung markiert aber nicht automatisch jeden vorher erhobenen Wert als Baseline.
Bedeutung für klinische Studien
Screening beeinflusst Teilnehmendensicherheit, Rekrutierungsqualität und die Aussagekraft der Ergebnisse. Risiken bestehen vor allem in unklaren Kriteriennachweisen, vorzeitigen Untersuchungen ohne Einwilligung, uneinheitlicher Dokumentation und nicht geregeltem Re-Screening. Der Prozess muss deshalb prüfzentrumsnah geplant sein und zugleich die im Prüfplan definierten wissenschaftlichen Anforderungen konsistent umsetzen.
Full-Service-CROs wie Mediconomics unterstützen Screeningprozesse durch die Ausarbeitung operativer Prüfplanvorgaben, Einwilligungsunterlagen, Schulungen und Screening-Checklisten. Sie koordinieren Site Management, Monitoring und Datenmanagement, prüfen die Dokumentation relevanter Kriterien und unterstützen die Nachverfolgung von Screening Failures und zulässigem Re-Screening.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist eine Einwilligung vor dem Screening erforderlich?
Vor studienspezifischen Maßnahmen ist grundsätzlich eine wirksame Einwilligung nach Aufklärung erforderlich. Die konkrete Einordnung vorhandener Versorgungsdaten richtet sich nach Prüfplan und Recht.
Ist ein Screening Failure eine Protokollabweichung?
Nein. Nicht eingeschlossen zu werden kann ein vorgesehenes Ergebnis der Eignungsprüfung sein. Eine Abweichung liegt nur vor, wenn von den Vorgaben abgewichen wurde.
Dürfen Screeningwerte als Baseline verwendet werden?
Ja, wenn der Prüfplan dies vorsieht und die Zeitfenster sowie die methodischen Anforderungen erfüllt sind.
Regulatorische Referenzen
- Verordnung (EU) Nr. 536/2014, Artikel 29 – Einwilligung nach Aufklärung vor der Teilnahme.
- ICH E8(R1) General Considerations for Clinical Studies – Studienpopulation und Ein- und Ausschlusskriterien.
- ICH E6(R3) Good Clinical Practice – Schutz der Teilnehmenden und vollständige Studiendokumentation.
- EMA-Leitlinie zu computergestützten Systemen und elektronischen Daten – Integrität elektronischer Screeningdaten.