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Informed Consent Form

Das Informed Consent Form (ICF) – auf Deutsch: Einwilligungserklärung – ist das zentrale Dokument im Einwilligungsprozess klinischer Studien. Es informiert Prüfungsteilnehmer schriftlich und verständlich über alle wesentlichen Aspekte einer klinischen Studie und hält ihre freiwillige, informierte Zustimmung zur Teilnahme fest. Das ICF ist ein rechtlich bindendes Dokument und Voraussetzung für die Aufnahme jedes Teilnehmers in eine klinische Prüfung. Ohne gültig unterzeichnetes ICF dürfen keinerlei studienbezogene Maßnahmen durchgeführt werden – weder Screening-Untersuchungen noch die Vergabe von Prüfmedikation oder die Erhebung studienbezogener Daten.

Rechtliche Grundlagen, Pflichtinhalte und Sprache

Die Anforderungen an das Informed Consent Form sind in mehreren regulatorischen Rahmenwerken verankert. In der Europäischen Union regelt die EU-Verordnung 536/2014 (Clinical Trial Regulation, CTR) den Einwilligungsprozess für interventionelle klinische Prüfungen mit Arzneimitteln. Ergänzend gelten die Leitlinien der ICH E6(R3) – Good Clinical Practice –, die detaillierte Vorgaben zu Inhalt, Sprache und Prozess der informierten Einwilligung enthalten. In Deutschland konkretisiert das Arzneimittelgesetz (AMG) in den Paragrafen 40 und 41 die nationalen Anforderungen, insbesondere für schutzbedürftige Personengruppen. Das ICF muss vor Beginn jeglicher studienbezogener Verfahren unterzeichnet werden und ist Bestandteil der Essential Documents im Trial Master File, wo es für die gesamte gesetzliche Aufbewahrungsfrist archiviert werden muss.

Gemäß ICH E6(R3) und CTR muss das Informed Consent Form folgende Informationen enthalten:

  • Studientitel, Zweck und Hintergrund der klinischen Prüfung
  • Beschreibung der Prüfmedikation, Dosierung und Verabreichungsform
  • Dauer der Teilnahme und Ablauf der Studienbesuche
  • Voraussichtliche Risiken, Beschwerden und mögliche Vorteile
  • Beschreibung verfügbarer Alternativbehandlungen
  • Datenschutz und Vertraulichkeit – Hinweis auf Einsichtsrecht von Behörden und Monitoren
  • Freiwilligkeit der Teilnahme und jederzeitiges Widerrufsrecht ohne Nachteile
  • Kontaktdaten des Prüfarztes (Principal Investigator) und der Ethikkommission
  • Hinweis auf Versicherungsschutz und mögliche Entschädigungsregelungen
  • Einwilligung zur Nutzung biologischer Proben und genetischer Daten, falls zutreffend

Die Sprache muss laienverständlich sein – medizinischer Fachjargon ist zu vermeiden. Lesbarkeit und Verständlichkeit werden häufig durch standardisierte Lesbarkeitsindizes geprüft. Bei multinationalen Studien sind länderspezifisch angepasste Versionen in der jeweiligen Landessprache zu erstellen; Übersetzungen müssen durch Back-Translation-Verfahren auf inhaltliche Korrektheit geprüft werden.

Erstellung, Genehmigung und Versionierung

Das ICF wird vom Sponsor in Zusammenarbeit mit dem Principal Investigator erstellt. Vor Studienbeginn ist das Dokument von der zuständigen Ethikkommission zu genehmigen – in der Regel gemeinsam mit Prüfplan und weiteren Kernstudienunterlagen. Die Genehmigung muss vorliegen, bevor der erste Teilnehmer aufgeklärt und eingeschlossen wird. Jede wesentliche Änderung am ICF – etwa nach einem Protokoll-Amendment – erfordert eine erneute Genehmigung und, soweit die Sicherheitsrelevanz es gebietet, eine erneute Einholung der Einwilligung bereits eingeschlossener Teilnehmer (Re-Consent). Die vollständige Dokumentation der Versionierungshistorie ist zentraler Bestandteil des Trial Master File und wird bei Behördeninspektionen regelmäßig überprüft.

Besondere Personengruppen und Notfallsituationen

Für schutzbedürftige Personengruppen gelten erhöhte Anforderungen. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen; gleichzeitig muss das Kind altersgerecht informiert und um seine Zustimmung (Assent) gebeten werden. Bei nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen – beispielsweise in der Notfallforschung oder bei kognitiven Einschränkungen – sind spezifische Regelungen der CTR und nationaler Gesetze zu beachten. In bestimmten Notfallsituationen erlaubt die CTR eine nachträgliche Einwilligung, wenn ein sofortiger Einschluss medizinisch geboten ist und kein gesetzlicher Vertreter rechtzeitig erreichbar war. Diese Ausnahmeregelungen sind eng definiert und müssen im Prüfplan und im ICF vorab berücksichtigt werden. Elektronische Einwilligungsverfahren (eConsent) bieten zusätzliche Möglichkeiten zur Unterstützung des Prozesses, ersetzen jedoch nicht das persönliche Aufklärungsgespräch.

Bedeutung für klinische Studien

Ein vollständiges, verständliches und korrekt unterzeichnetes Informed Consent Form ist eine Grundvoraussetzung für die Einhaltung von Good Clinical Practice. Fehlende oder fehlerhafte Einwilligungsdokumente zählen zu den häufigsten Befunden bei Behördeninspektionen durch BfArM, PEI oder EMA und können zur Unverwertbarkeit von Studiendaten führen. Die Prüfung der ICF-Vollständigkeit – einschließlich korrekter Datumsfelder und Unterschriften – ist daher regelmäßiger Bestandteil des klinischen Monitorings. Full-Service-CROs wie mediconomics unterstützen Sponsoren bei der Erstellung, Übersetzung und regulatorischen Überprüfung von ICF-Templates sowie der Entwicklung kindgerechter Informationsblätter für pädiatrische Studien.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann muss das Informed Consent Form unterzeichnet werden?

Das ICF muss zwingend vor Beginn jeglicher studienbezogener Maßnahmen unterzeichnet werden – also vor dem Screening, vor der ersten Blutabnahme und vor jeder anderen studienbedingten Intervention. Eine nachträgliche Unterzeichnung ist nicht zulässig und stellt einen schwerwiegenden GCP-Verstoß dar. Datum und Uhrzeit der Unterzeichnung durch Teilnehmer und Prüfarzt müssen lückenlos dokumentiert werden, da dies bei Inspektionen standardmäßig überprüft wird.

Was passiert, wenn ein Teilnehmer die Einwilligung widerruft?

Jeder Studienteilnehmer kann seine Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen, ohne dass ihm dadurch Nachteile entstehen. Der Prüfarzt muss den Widerruf im Studiendokumentationssystem erfassen. Bereits erhobene Daten bis zum Zeitpunkt des Widerrufs können in der Regel weiterverwendet werden – sofern der Teilnehmer nicht explizit der Vernichtung aller Daten widerspricht. Die genauen Regelungen sind im Prüfplan und im Datenschutzabschnitt des ICF festzuhalten.

Wie muss ein ICF bei einem Protokoll-Amendment aktualisiert werden?

Jedes Amendment, das Auswirkungen auf die Sicherheit der Teilnehmer, den Studienablauf oder die Belastung durch die Studie hat, erfordert eine überarbeitete Version des ICF. Diese muss erneut von der Ethikkommission genehmigt werden. Bereits eingeschlossene Teilnehmer sind anschließend mit dem aktualisierten ICF aufzuklären und müssen erneut unterzeichnen. Der Prüfarzt dokumentiert diesen Re-Consent-Prozess sorgfältig im Prüfbogen und in der Patientenakte.

Regulatorische Referenzen

  • EU-Verordnung 536/2014 (CTR), Art. 29–35: Anforderungen an die informierte Einwilligung in klinischen Prüfungen
  • ICH E6(R3) GCP-Leitlinie, Abschnitt 4.8: Informed Consent of Trial Subjects
  • Arzneimittelgesetz (AMG), §40–41: Besondere Voraussetzungen für die klinische Prüfung
  • Deklaration von Helsinki (2013), Abschnitt 25–32: Informierte Einwilligung
  • EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Art. 9: Besondere Kategorien personenbezogener Daten
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