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Informed Consent

Der Informed Consent – auf Deutsch: informierte Einwilligung – ist einer der zentralen ethischen und rechtlichen Grundpfeiler klinischer Forschung. Er beschreibt den Prozess, durch den eine Prüfungsperson freiwillig und auf Basis vollständiger, verständlicher Informationen ihre Einwilligung zur Teilnahme an einer klinischen Studie gibt. Die Anforderungen an den Informed Consent sind in der EU-Verordnung 536/2014 (CTR), der ICH E6(R3)-Leitlinie zur Guten Klinischen Praxis sowie der Deklaration von Helsinki verankert. Klinische Prüfungen, die ohne gültige informierte Einwilligung durchgeführt werden, verstossen gegen fundamentale ethische Grundsätze und können zur Ablehnung von Zulassungsanträgen sowie zu empfindlichen Sanktionen durch Behörden wie die EMA, das BfArM oder die FDA führen.

Rechtliche und ethische Grundlagen

Der Informed Consent ist keine bloße Unterschrift, sondern ein kontinuierlicher Prozess der Aufklärung und des Dialogs. Gemäß Artikel 29 der EU-Verordnung 536/2014 muss die Einwilligung schriftlich, datiert und eigenhändig unterzeichnet vorliegen. Ist eine schriftliche Einwilligung nicht möglich, kann in begründeten Fällen eine mündliche Einwilligung vor unabhängigen Zeugen erfolgen. Die zuständige Ethikkommission prüft die Einwilligungsunterlagen als Teil des Genehmigungsverfahrens und bewertet insbesondere die Verständlichkeit der Patienteninformation.

Die ICH E6(R3)-Leitlinie präzisiert, dass der Informed Consent die freiwillige Entscheidung einer Person bestätigt, an einer Prüfung teilzunehmen, nachdem sie über alle relevanten Aspekte der Studie informiert wurde. Dazu gehören Ziel, Dauer, Verfahren, erwartete Nutzen und Risiken, alternative Behandlungsmöglichkeiten sowie das Recht, die Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden.

Bestandteile der Patienteninformation

Das Informed Consent Form (ICF) besteht typischerweise aus zwei Teilen: der Patienteninformation (Patient Information Sheet) und der eigentlichen Einwilligungserklärung. Die Patienteninformation muss in einer für den Prüfungsteilnehmer verständlichen Sprache und auf einem seinem Bildungsstand angemessenen Niveau verfasst sein. Regulatorisch vorgeschriebene Inhalte umfassen:

  • Zweck und Hintergrund der Studie
  • Studiendesign, Randomisierung und Verblindung
  • Beschreibung aller Studienverfahren einschließlich invasiver Maßnahmen
  • Vorhersehbare Risiken, Beschwerden und Unannehmlichkeiten
  • Erwarteter Nutzen für den Teilnehmer oder die Gesellschaft
  • Verfügbare Alternativbehandlungen
  • Regelungen zu Vertraulichkeit und Datenschutz gemäß DSGVO
  • Vergütung und Kostenerstattung
  • Kontaktdaten des Prüfarztes und der Ethikkommission
  • Freiwilligkeit der Teilnahme und Recht auf Widerruf

Besondere Anforderungen bei vulnerablen Gruppen

Bei schutzbeduerftige Personengruppen gelten erhöhte Anforderungen. Minderjährige können keine rechtswirksame Einwilligung erteilen – hier ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter sowie, soweit möglich, die altersgerechte Zustimmung (Assent) des Kindes selbst erforderlich. Bei Personen mit eingeschränkter Einwilligungsfähigkeit, etwa aufgrund von Demenz oder Bewusstlosigkeit, regeln die Artikel 31 und 32 der CTR 536/2014 die Voraussetzungen für eine stellvertretende Einwilligung. Der Principal Investigator trägt die Verantwortung dafür, dass der Einwilligungsprozess den regulatorischen Anforderungen entspricht.

eConsent, Re-Consent und Einwilligungsmanagement

Die Digitalisierung klinischer Studien hat das Konzept des eConsent hervorgebracht. Elektronische Einwilligungssysteme ermöglichen die Nutzung multimedialer Aufklärungsmaterialien wie Videos, interaktiver Grafiken und Quiz-Elemente zur Verständnisüberprüfung. Die EMA und FDA haben Guidance-Dokumente zu eConsent veröffentlicht, die Mindestanforderungen an Datensicherheit, Authentifizierung und Prüfpfad (Audit Trail) definieren. Die Nutzung von eConsent entbindet nicht von den inhaltlichen Anforderungen an die Aufklärung – das vollständige Aufklärungsgespräch bleibt obligatorisch.

Ändern sich studienrelevante Informationen nach der initialen Einwilligung, ist ein erneuter Einwilligungsprozess (Re-Consent) erforderlich. Protocol Amendments, neue Sicherheitsinformationen aus dem Monitoring durch das Data Safety Monitoring Board (DSMB) oder geänderte Studienverfahren können einen Re-Consent auslösen. Der Sponsor ist verpflichtet, den Prüfarzt unverzüglich über neue Erkenntnisse zu informieren, die die Sicherheit der Prüfungsteilnehmer oder die Durchführung der Studie beeinflussen können. Die Einwilligungsdokumentation muss im Trial Master File (TMF) vollständig archiviert werden. Bei der Source Data Verification (SDV) prüft der klinische Monitor die Vollständigkeit und Aktualität aller Einwilligungsunterlagen als kritische Datenpunkte – fehlende oder veraltete ICFs zählen zu den häufigsten GCP-Findings bei Inspektionen durch Behörden wie die EMA oder das BfArM.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Prüfungsteilnehmer die Einwilligung widerrufen?

Ja, jederzeit und ohne Angabe von Gründen. Der Widerruf der Einwilligung darf für den Teilnehmer keine Nachteile hinsichtlich seiner weiteren medizinischen Versorgung haben. Bereits erhobene Daten dürfen – je nach Regelung im ICF – weiter verwendet werden. Der Widerruf muss dokumentiert und im TMF abgelegt werden.

Wer ist verantwortlich für die Durchführung des Informed Consent?

Der Principal Investigator oder ein von ihm autorisierter, qualifizierter Prüfarzt ist verantwortlich für den Einwilligungsprozess. Die Delegation ist im Delegationslog festzuhalten. Der aufklärende Arzt muss ausreichend Zeit für Rückfragen einräumen und sicherstellen, dass der Teilnehmer die Informationen verstanden hat, bevor er unterzeichnet.

Was unterscheidet den Informed Consent vom Informed Consent Form?

Der Informed Consent bezeichnet den Prozess der informierten Einwilligung, also den gesamten Aufklärungs- und Zustimmungsvorgang. Das Informed Consent Form (ICF) ist das konkrete Dokument, das Patienteninformation und Einwilligungserklärung enthält und vom Teilnehmer unterzeichnet wird. Ein gültiger Informed Consent setzt immer einen vollständigen Aufklärungsprozess voraus – die bloße Unterschrift auf dem ICF genügt nicht.

Regulatorische Referenzen

  • EU-Verordnung Nr. 536/2014 (CTR), Artikel 28–35: Schutz von Prüfungsteilnehmern und Informed Consent
  • ICH E6(R3): Guideline for Good Clinical Practice, Abschnitt 4.8: Informed Consent of Trial Subjects
  • Deklaration von Helsinki (WMA, 2013), Absätze 25–32: Informierte Einwilligung
  • DSGVO (EU) 2016/679, Artikel 9: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
  • EMA Guideline on Computerised Systems and Electronic Data in Clinical Trials (2023)
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