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Glossar

Eine angeforderte Meldung ist ein Bericht über ein unerwünschtes Ereignis oder eine vermutete Arzneimittelwirkung aus einem organisierten Datenerhebungssystem. Der Bericht wird also innerhalb eines vorab angelegten Programms, Registers, einer Befragung oder einer Studie erhoben und nicht unaufgefordert mitgeteilt. Für die Pharmakovigilanz wird er als Studienmeldung eingeordnet und benötigt eine Kausalitätsbewertung.

Organisierte Systeme als Herkunft der Information

Der Begriff bezieht sich auf die Art, wie die Information gewonnen wurde, nicht auf ihren medizinischen Schweregrad. ICH E2D nennt klinische Studien, Register, Programme zur namentlichen Anwendung nach der Zulassung, Patientenunterstützungsprogramme und Disease-Management-Programme als Beispiele. Auch Befragungen von Patienten oder Fachpersonen sowie Erhebungen zur Wirksamkeit oder Therapieadhärenz können angeforderte Berichte hervorbringen.

Gemeinsam ist diesen Quellen eine vorgegebene Struktur: Die Teilnahme, die Datenerfassung oder die Kontaktaufnahme folgen einem Plan. Das kann ein Prüfplan, ein Registerprotokoll, ein standardisierter Fragebogen oder ein Programmablauf sein. Dadurch lässt sich nachvollziehen, weshalb die betreffende Person befragt wurde und welche Informationen systematisch abgefragt oder erhoben werden sollten.

Eine angeforderte Meldung kann bei der Dateneingabe zunächst wie eine einzelne Fallinformation erscheinen. Ihre Einordnung darf jedoch nicht allein aus dem verwendeten Formular abgeleitet werden. Entscheidend ist, ob die Information durch das organisierte System erzeugt wurde. Diese Herkunft steuert die Sicherheitsklassifikation und die anschließende medizinische Beurteilung.

Kausalitätsbewertung als Bearbeitungsschritt

Bei dieser Meldeart verlangt ICH E2D eine durch Fachpersonal oder den Zulassungsinhaber begründete Prüfung des möglichen Arzneimittelbezugs. Nur wenn eine dieser Stellen einen möglichen Zusammenhang bejaht, wird die Beobachtung aus der organisierten Quelle als Arzneimittelwirkung eingeordnet. Die Bewertung betrachtet beispielsweise zeitlichen Zusammenhang, alternative Erklärungen, Begleittherapie, Dechallenge und verfügbare klinische Befunde.

Das Erfordernis bedeutet nicht, dass jede im Programm dokumentierte Beobachtung als bestätigte Wirkung gilt. Es schafft vielmehr einen nachvollziehbaren Schritt zwischen der Erhebung eines unerwünschten Ereignisses und seiner Einstufung als vermutete Arzneimittelwirkung. Die Bewertung ist deshalb mit Begründung, verfügbaren Daten und gegebenenfalls späterer Neubewertung im Fall zu dokumentieren.

In periodischen Sicherheitsberichten werden angeforderte nichtinterventionelle Quellen getrennt von spontanen Quellen ausgewertet. GVP Modul VII nennt dabei unter anderem nichtinterventionelle Studien und andere angeforderte Quellen. Interventionsstudien werden in dieser Darstellung nicht dieser Gruppe zugerechnet, weil für sie eigene Anforderungen an Erfassung und Sicherheitsberichterstattung gelten.

Abgrenzung: Keine Spontanmeldung, sondern Studienmeldung

Eine angeforderte Meldung ist keine Spontanmeldung. Bei der Spontanmeldung erreicht die Information das Unternehmen, die Behörde oder eine andere Stelle ohne ein zugrunde liegendes organisiertes Erhebungsschema. Wird eine Person dagegen im Rahmen eines Registers, eines Patientenprogramms oder einer Befragung kontaktiert, liegt die Einordnung als angeforderter Bericht nahe.

Die Abgrenzung wirkt auf die Kausalität: Für spontane Berichte zu zugelassenen Arzneimitteln wird die vermutete Beziehung durch die Meldeart grundsätzlich unterstellt. Bei angeforderten Berichten muss die Kausalitätsbewertung ausdrücklich erfolgen. Damit ist der Begriff nicht nur eine Beschreibung des Eingangskanals, sondern eine Vorgabe für den Bewertungsschritt.

Eine klinische Studie ist im Katalog des ICH ein Beispiel für eine organisierte Quelle. Dennoch dürfen Prozesse der Studien-Sicherheitsberichterstattung nicht mit spontaner Nachmarktbeobachtung vermischt werden. Der vorhandene Eintrag Spontanmeldung und dieser Eintrag bilden daher bewusst ein Gegenpaar: Der eine ordnet freie Mitteilungen ein, der andere Informationen aus planmäßig strukturierten Erhebungen.

Bedeutung für klinische Studien

Bei klinischen Studien entstehen angeforderte Informationen an vielen Stellen: bei Visiten, im elektronischen Erfassungsbogen, in Patientenfragebögen, in Registern oder in Begleitprogrammen. Studienleitung und Sicherheitsabteilung müssen vorab festlegen, wie Ereignisse erhoben, wann sie medizinisch beurteilt und wie Ergebnisse an Sponsor und Behörden weitergegeben werden. Lückenhafte Kausalitätsangaben oder eine falsche Zuordnung zur Spontanmeldung können die sachgerechte Einzelfallbearbeitung verzögern.

Full-Service-CROs wie Mediconomics unterstützen bei angeforderten Meldungen mit Safety-Management-Plänen, klaren Datenflüssen zwischen Prüfzentrum, Data Management und Pharmakovigilanz sowie der medizinischen Prüfung von Kausalitätsangaben. Sie können für Register und Unterstützungsprogramme Erhebungsformulare abstimmen, Follow-up-Rückfragen koordinieren und sicherstellen, dass als relevant bewertete Fälle in den vorgesehenen Sicherheitsprozess übernommen werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist jeder Bericht aus einem Patientenunterstützungsprogramm angefordert?

Wenn das Programm ein organisiertes System zur Datenerhebung oder Kontaktaufnahme darstellt, werden die dort gewonnenen Berichte als angefordert behandelt. Die konkrete Ausgestaltung des Programms und des Berichtswegs ist dabei zu prüfen.

Warum braucht die angeforderte Meldung eine Kausalitätsbewertung?

Das Programm erhebt auch Beobachtungen, die nicht zwangsläufig durch das Arzneimittel verursacht wurden. Die Bewertung trennt deshalb ein unerwünschtes Ereignis von einer möglicherweise arzneimittelbezogenen Reaktion.

Ist ein Registerbericht automatisch schwerwiegend?

Nein. Die Herkunft aus einem Register definiert die Meldeart. Schweregrad, Erwartbarkeit und sonstige Kriterien werden für den einzelnen Fall unabhängig davon geprüft.

Regulatorische Referenzen

  • ICH E2D, Post-Approval Safety Data Management – ordnet organisierte Quellen als angeforderte Berichte ein.
  • ICH E2A, Clinical Safety Data Management – enthält Grundsätze zur beschleunigten Sicherheitsberichterstattung in Studien.
  • GVP Modul VII, Periodic Safety Update Report – unterscheidet angeforderte nichtinterventionelle und spontane Datenquellen.
  • Verordnung (EU) Nr. 536/2014 – regelt den europäischen Rahmen klinischer Prüfungen.

Seite medizinisch geprüft von: Dr. Richard Smith (2. Oktober 2026)

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