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Zentralisiertes Verfahren

Das Dezentralisierte Verfahren ist ein koordinierter europäischer Zulassungsweg für ein Arzneimittel, das in keinem Mitgliedstaat zugelassen ist. Der Antrag wird gleichzeitig in einem vorgeschlagenen Referenzmitgliedstaat und in den weiteren betroffenen Mitgliedstaaten eingereicht. Der Referenzmitgliedstaat erstellt die Erstbewertung, auf deren Grundlage die beteiligten Staaten jeweils nationale Zulassungen erteilen.

Voraussetzung und Antragstellung

Das Dezentralisierte Verfahren, meist DCP genannt, richtet sich an Arzneimittel ohne bestehende Genehmigung für das Inverkehrbringen in einem Mitgliedstaat. Der Antragsteller wählt die Staaten aus, in denen er eine Zulassung anstrebt, und schlägt einen davon als Referenzmitgliedstaat vor. Die übrigen teilnehmenden Staaten sind betroffene Mitgliedstaaten. Alle erhalten im Verfahren dieselbe fachliche Grundlage für ihre Entscheidungen.

Der Referenzmitgliedstaat führt die erste wissenschaftliche Bewertung des Dossiers durch und erstellt einen Entwurf des Bewertungsberichts. Die betroffenen Mitgliedstaaten prüfen diese Bewertung, stellen Fragen oder bringen begründete Einwände vor. Können die offenen Punkte ausgeräumt werden, erteilt jeder beteiligte Staat seine eigene nationale Genehmigung für das Inverkehrbringen. Das Ergebnis ist deshalb keine zentrale Unionszulassung, sondern ein Bündel harmonisierter nationaler Zulassungen.

Das DCP kann verwendet werden, wenn kein zentralisiertes Verfahren erforderlich ist und der Antragsteller diesen Weg nicht nutzt. Es ist damit ein wichtiger Zugang für Arzneimittel, die in mehreren Mitgliedstaaten eingeführt werden sollen, ohne zuvor in einem Staat zugelassen worden zu sein. Die Auswahl des Referenzmitgliedstaats sollte dessen Erfahrung mit Produktklasse, Dossier und vorgesehenem Zeitplan berücksichtigen.

Koordinierte nationale Entscheidungen

Das Verfahren verbindet eine gemeinsame wissenschaftliche Arbeit mit der Zuständigkeit der nationalen Behörden für die eigentliche Zulassung. Der Referenzmitgliedstaat koordiniert die Bewertung und den Austausch; die betroffenen Mitgliedstaaten übernehmen die Bewertung nicht ungeprüft, sondern prüfen sie mit. Bei Meinungsverschiedenheiten stehen europäische Koordinierungsmechanismen zur Verfügung. Ziel ist eine übereinstimmende Entscheidung über Bewertungsbericht, Fachinformation, Kennzeichnung und Packungsbeilage.

Die Richtlinie 2001/83/EG gibt diesem Ablauf feste Fristen. Da noch keine Zulassung besteht, erstellt der Referenzmitgliedstaat nach Artikel 28 Absatz 3 innerhalb von 120 Tagen nach Eingang eines gültigen Antrags den Entwurf des Bewertungsberichts sowie Entwürfe von Fachinformation, Kennzeichnung und Packungsbeilage und übermittelt sie den betroffenen Mitgliedstaaten und dem Antragsteller. Diese billigen die Unterlagen nach Absatz 4 innerhalb von 90 Tagen; nach Feststellung des Einvernehmens schließt der Referenzmitgliedstaat das Verfahren ab und jeder beteiligte Staat erlässt innerhalb von 30 Tagen seine nationale Entscheidung.

Kann ein Mitgliedstaat innerhalb dieser Frist wegen einer potenziellen schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Gesundheit nicht zustimmen, legt er seine Gründe nach Artikel 29 ausführlich dar, und die Streitpunkte gehen an die Koordinierungsgruppe. Erreichen die beteiligten Staaten dort binnen 60 Tagen eine Einigung, wird das Verfahren wie im Regelfall abgeschlossen. Andernfalls wird die Europäische Arzneimittel-Agentur eingeschaltet und das Schiedsverfahren nach den Artikeln 32 bis 34 durchgeführt; Staaten, die zugestimmt haben, können das Arzneimittel auf Antrag des Antragstellers bereits vorher zulassen.

Für Antragsteller ist die Verfahrensführung nur dann belastbar, wenn Dossier, Produktinformation und Antworten in allen Staaten konsistent bleiben. Nationale Anforderungen, etwa Sprache oder administrative Unterlagen, können zusätzlich zu bearbeiten sein. Das DCP ersetzt daher nicht die länderspezifische Umsetzungsarbeit, schafft aber einen abgestimmten regulatorischen Kern für die gleichzeitig beantragten Märkte.

Abgrenzung zu MRP und dezentralen klinischen Studien

Das Dezentralisierte Verfahren ist vom Verfahren der gegenseitigen Anerkennung abzugrenzen. Das MRP setzt voraus, dass das Arzneimittel bereits mindestens in einem Mitgliedstaat national zugelassen ist; dessen Behörde ist dann Referenzmitgliedstaat. Im DCP existiert diese Ausgangszulassung nicht. Der Referenzmitgliedstaat erstellt hier erst die Erstbewertung für alle beteiligten Staaten.

Ebenso ist das Dezentralisierte Verfahren keine dezentrale klinische Studie. Dezentrale klinische Studien beschreiben ein Studiendesign mit etwa digitalen Verfahren, Fernvisiten oder wohnortnahen Maßnahmen für Teilnehmende. Das DCP ist dagegen ein Zulassungsverfahren zwischen Antragsteller und Arzneimittelbehörden. Der Eintrag dezentrale klinische Studien behandelt somit die Durchführung klinischer Forschung, nicht den Weg zu einer Genehmigung für das Inverkehrbringen.

Auch die fast gleiche Wortbildung darf nicht über die unterschiedlichen Regelungsziele hinwegtäuschen. Im DCP geht es um die behördliche Bewertung eines Zulassungsdossiers und die Koordinierung mehrerer nationaler Entscheidungen. Bei dezentralen klinischen Studien geht es um den Schutz von Teilnehmenden, Datenerhebung und die praktische Organisation von Prüfungen. Die Begriffe gehören damit in unterschiedliche Phasen und Rechtsrahmen der Arzneimittelentwicklung.

Bedeutung für klinische Studien

Die späteren Anforderungen des DCP wirken auf die klinische Entwicklung zurück, weil die Daten für alle beantragten Mitgliedstaaten schlüssig dargestellt werden müssen. Relevante Studienpopulationen, Endpunkte, Sicherheitsdaten und die Vergleichbarkeit der Prüfpräparate sollten deshalb früh in eine übergreifende Zulassungsstrategie eingeordnet werden. Besondere Aufmerksamkeit erfordern eine konsistente Dokumentation sowie die Abstimmung der klinischen Evidenz mit Fachinformation und Risikomanagement.

Full-Service-CROs wie Mediconomics unterstützen bei der Planung multinationaler Studien, der Auswahl und Betreuung von Prüfzentren, dem Monitoring, Datenmanagement, der Biostatistik und dem Medical Writing. Sie können regulatorische Anforderungen aus den vorgesehenen Ländern in Arbeitsabläufe überführen und dafür sorgen, dass klinische Berichte, Sicherheitsdaten und Antworten auf Behördenfragen nachvollziehbar zu einem DCP-Dossier zusammenpassen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann ist das Dezentralisierte Verfahren möglich?

Es kommt für ein Arzneimittel in Betracht, das noch in keinem Mitgliedstaat zugelassen ist und nicht über das zentralisierte Verfahren zugelassen werden muss oder soll.

Erteilt der Referenzmitgliedstaat eine EU-Zulassung?

Nein. Er führt die Bewertung. Nach erfolgreicher Abstimmung erteilen die beteiligten Staaten jeweils nationale Genehmigungen für das Inverkehrbringen.

Ist ein DCP eine dezentrale klinische Studie?

Nein. Das DCP ist ein Arzneimittelzulassungsweg; dezentrale klinische Studien sind eine Form der Studienorganisation und -durchführung.

Regulatorische Referenzen

  • Richtlinie 2001/83/EG, Artikel 27 bis 39, insbesondere Artikel 28 und 29 — regeln Fristen, Einvernehmen und die Befassung der Koordinierungsgruppe.
  • HMA, Medicines Approval System — beschreibt Voraussetzungen, Ergebnis und Rollen im DCP.
  • CMDh, Application for Marketing Authorisation — bündelt Verfahrensleitlinien für MRP und DCP.
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