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Investigational Medicinal Product (IMP)

Ein Investigational Medicinal Product (IMP) ist ein Prüfpräparat, das in einer klinischen Prüfung untersucht wird oder als Vergleichs- bzw. Placebo-Präparat dient. Dazu zählen auch Darreichungsformen und Verpackungen, die speziell für die Studie hergestellt oder gekennzeichnet werden. Der Begriff ist zentral für Planung, Logistik, Qualitätssicherung und regulatorische Compliance in der Arzneimittelentwicklung.

Was zählt als IMP? Abgrenzung und praktische Beispiele

Als IMP gelten in der EU typischerweise:

  • das zu prüfende Arzneimittel (Testpräparat) inklusive verschiedener Stärken/Darreichungsformen,
  • Vergleichspräparate (Active Comparator) und Placebo, sofern sie im Rahmen der Studie eingesetzt werden,
  • Prüfpräparate mit studienspezifischer Kennzeichnung und Verpackung (z.B. Randomisierungs-Nummern, Blind-Codes).

Nicht als IMP gelten in der Regel Begleitmedikationen, die außerhalb des Studiendesigns eingesetzt werden (z.B. Standardtherapien als Hintergrundbehandlung), sofern sie nicht Bestandteil der Prüfbehandlung sind. Die Abgrenzung ist jedoch nicht nur inhaltlich, sondern auch praktisch relevant, weil die Anforderungen an Herstellung, Freigabe, Rückverfolgbarkeit und Dokumentation für IMPs deutlich höher sind.

In der Praxis führt die Einstufung als IMP oft zu Folgefragen: Muss umverpackt werden, um Sprache, Blind-Design oder Randomisierung zu unterstützen? Wird ein zugelassenes Produkt „studien-spezifisch“ verändert (z.B. durch Umetikettierung), entstehen zusätzliche GMP-Schritte und eine strengere Dokumentationskette. Diese Punkte sollten im Study-Start-up mit dem Hersteller/CMO, Depot und der klinischen Operations-Einheit abgestimmt werden.

GMP, Kennzeichnung und QP-Freigabe

IMPs müssen unter einem geeigneten Qualitätssystem hergestellt werden. In der EU ist dabei die Good Manufacturing Practice (GMP) der regulatorische Referenzrahmen. Besonders wichtig ist die Freigabe durch eine Qualified Person (QP), die bestätigt, dass Herstellung und Prüfung den geltenden Anforderungen entsprechen und die Chargendokumentation vollständig ist.

Für die Praxis bedeutet das: Auch wenn ein Wirkstoff oder ein Fertigarzneimittel bereits zugelassen ist, kann es durch Umverpacken, Umetikettieren oder durch studienspezifische Blinding-Maßnahmen zu einem IMP werden. Damit entsteht häufig ein zusätzlicher GMP-Umfang, der in der Studienplanung früh berücksichtigt werden muss.

Die Qualität, nichtklinische Daten und klinische Informationen zum IMP werden im Rahmen der Antragsunterlagen für die klinische Prüfung beschrieben. Je nach Kontext wird hierfür u.a. das Investigational Medicinal Product Dossier (IMPD) genutzt; außerdem spielen die Investigator’s Brochure und der klinische Prüfplan eine wichtige Rolle. Ziel ist, dass Behörden und Ethikkommission die Risiken der IMP-Anwendung nachvollziehen können.

Unter der EU-Verordnung 536/2014 (Clinical Trials Regulation, CTR) werden diese Informationen über CTIS eingereicht und bewertet. In Deutschland sind darüber hinaus nationale Anforderungen relevant, etwa in Bezug auf Sprache, Dokumentformate oder die Einbindung zuständiger Stellen.

Operativ sollten die behördlichen Unterlagen mit der tatsächlichen Supply-Realität übereinstimmen: Wenn z.B. die Spezifikation im IMPD eine bestimmte Stabilitätsannahme oder Lagerbedingung beschreibt, muss das Versandkonzept (inklusive Temperatur-Mapping und Qualifizierung von Versandlösungen) dazu passen. Unterschiede zwischen Dokumentation und Praxis sind ein typischer Auslöser für Abweichungen.

Supply Chain, Randomisierung und Dokumentation

IMPs sind ein Schwerpunkt der operativen Studienlogistik. Typische Aufgaben sind:

  • Bedarfsplanung (Forecasting) pro Prüfzentrum, inklusive Puffer für Screen-Failures und Drop-outs,
  • Verteilung (Distribution) unter Einhaltung von Temperatur- und Transportvorgaben,
  • Randomisierung und Verblindung, oft unterstützt durch IXRS (Interactive Response Technology),
  • Rückverfolgbarkeit bis auf Chargen- und Packungs-Ebene sowie geregelte Rücknahme und Vernichtung.

Ein häufiger Praxisfehler ist eine zu späte Abstimmung zwischen Sponsor, CRO, Hersteller/CMO und Depot. Wenn Randomisierungs-Strategie, Pack-Design und Versandkonzept nicht zusammenpassen, entstehen Engpässe, Protokollabweichungen oder – im schlimmsten Fall – Entblindungen.

Bedeutung für klinische Studien

Aus Sponsor- und CRO-Sicht ist das IMP der „rote Faden“ zwischen regulatorischer Strategie und operativer Umsetzung: Es verbindet Anforderungen aus GMP, CTR/CTIS, Pharmakovigilanz (z.B. Sicherheitsmeldungen im Zusammenhang mit dem Prüfpräparat) und Studiendurchführung im Prüfzentrum. Full-Service-CROs wie mediconomics unterstützen dabei, den IMP-Lebenszyklus systematisch zu planen: von der QP-Freigabe über die Depotlogistik bis zur lückenlosen Dokumentation (z.B. IMP-Accountability und Abgleich mit Quelldaten).

Praktisch zeigt sich die Relevanz insbesondere bei Abweichungen: Fehlende Temperatur-Logs, ungeklärte Re-Labeling-Prozesse oder unvollständige Rücknahmen können zu Findings in Audits und GCP-Inspektionen führen. Ein gutes IMP-Setup reduziert das Risiko, dass Versorgungsengpässe die Rekrutierung verzögern oder dass protokollwidrige Umstellungen (z.B. Notfall-Resupply außerhalb der definierten Kette) erforderlich werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist ein Placebo immer ein IMP?

Ja, wenn es im Rahmen der klinischen Prüfung als Bestandteil des Studiendesigns eingesetzt wird, gilt ein Placebo in der Regel als IMP. Dann gelten auch für Placebo-Packungen Anforderungen an Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Dokumentation.

Wann wird ein zugelassenes Arzneimittel zum IMP?

Ein bereits zugelassenes Arzneimittel kann zum IMP werden, wenn es als Prüf- oder Vergleichspräparat in der Studie eingesetzt wird oder wenn studienspezifische Änderungen erfolgen (z.B. Umverpacken, Umetikettieren, Blinding). Entscheidend ist der Einsatzkontext in der klinischen Prüfung.

Welche Dokumente sind für ein IMP typischerweise erforderlich?

Häufig benötigt werden u.a. IMPD, Investigator’s Brochure, Angaben im klinischen Prüfplan sowie chargenbezogene Herstell- und Prüfdokumentation. In der EU werden wesentliche Unterlagen über CTIS im Rahmen der CTR 536/2014 eingereicht.

Regulatorische Referenzen

  • Verordnung (EU) Nr. 536/2014 (Clinical Trials Regulation, CTR): Anforderungen an Antrag, Bewertung und Durchführung klinischer Prüfungen inkl. Unterlagen zum Prüfpräparat.
  • ICH E6(R3) Good Clinical Practice: Rollen und Verantwortlichkeiten, Qualitätsmanagement und Dokumentation im Kontext klinischer Prüfungen.
  • EudraLex Volume 4 (EU GMP-Leitfaden): GMP-Anforderungen und QP-Freigabe für die Herstellung und Bereitstellung von Prüfpräparaten.
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