Mediconomics – für individuelle CRO-Lösungen.

Qualified Person (QP)

Die Qualified Person (QP) ist eine gesetzlich benannte verantwortliche Person in der EU, die die Freigabe von Arzneimittelchargen für das Inverkehrbringen sicherstellt. Sie bestätigt, dass jede Charge gemäß den Anforderungen der EU-GMP hergestellt und geprüft wurde und dass die Chargendokumentation vollständig und regelkonform ist. Für pharmazeutische Unternehmen, Hersteller, Auftraghersteller und auch für Sponsoren klinischer Prüfungen ist die QP eine zentrale Compliance-Funktion, weil ohne QP-Zertifizierung in vielen Fällen keine rechtmäßige Freigabe möglich ist.

Im klinischen Umfeld wird häufig zwischen der QP-Funktion für zugelassene Arzneimittel und der Freigabe von Prüfpräparaten unterschieden. In beiden Fällen steht die Verantwortung für Qualität, Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen im Vordergrund. Für CROs ist das Thema relevant, weil Lieferketten, Import/Export, Kennzeichnung und Nachweisführung in Studienlogistikprojekten häufig QP-relevante Schnittstellen enthalten.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Qualified Person

Die QP stellt sicher, dass jede Charge entsprechend den EU-GMP-Anforderungen hergestellt und geprüft wurde. Dazu gehört die Prüfung der Herstell- und Prüfdokumentation, die Bewertung von Abweichungen und CAPA, sowie die Bestätigung, dass die Chargenspezifikationen erfüllt sind. Die QP muss unabhängig urteilen können und trägt eine persönliche Verantwortung, die in der Praxis eine hohe Sorgfalt bei Dokumentation und Change-Control erfordert.

Typische Schwerpunkte sind: Bewertung kritischer Prozessschritte, Sicherstellung der Datenintegrität, Umgang mit OOS/OOT-Ergebnissen, Lieferantenqualifizierung und die Freigabe nach Änderungen (z.B. Prozess- oder Standortwechsel). In globalen Lieferketten muss die QP zudem beurteilen, ob externe Hersteller gleichwertige Standards erfüllen oder welche zusätzlichen Nachweise erforderlich sind.

QP im Kontext klinischer Prüfpräparate (IMP)

Für Prüfpräparate gelten spezielle Anforderungen, insbesondere an Kennzeichnung, Randomisierung/Blinding und Rückverfolgbarkeit. Die QP-Freigabe von IMPs umfasst neben GMP-Aspekten häufig auch die Prüfung, ob das Produkt mit dem genehmigten Prüfplan und den regulatorischen Einreichungen konsistent ist. Bei Importen aus Drittländern ist in der EU regelmäßig eine QP-Zertifizierung nach Herstellung und gegebenenfalls zusätzlicher Prüfung erforderlich. Dadurch wird die QP zu einer zentralen Schnittstelle zwischen Herstellung, Qualitätskontrolle, Clinical Supply Chain und Regulatory Affairs.

In der Praxis entstehen Herausforderungen durch kurzfristige Protokolländerungen, mehrsprachige Kennzeichnung und die Koordination zwischen Depots und Prüfzentren. Ein häufiger Fehler ist, Änderungen an Etiketten oder Verpackung erst spät zu adressieren, wodurch Freigabefristen und Studienmeilensteine gefährdet werden. Ein robustes Supply- und Change-Management reduziert diese Risiken.

Qualifikation, Benennung und organisatorische Einbindung

Die Anforderungen an die Qualifikation einer QP sind in EU-Recht und nationalen Umsetzungen verankert. In der Regel sind ein einschlägiges naturwissenschaftliches Studium sowie praktische Erfahrung in pharmazeutischer Qualitätssicherung und Herstellung erforderlich. Die formale Benennung erfolgt durch das Unternehmen; zuständige Behörden können im Rahmen von Inspektionen die Eignung und die Einbindung der QP bewerten.

Organisatorisch sollte die QP so positioniert sein, dass sie unabhängig Entscheidungen treffen kann, auch wenn dies kurzfristig wirtschaftliche Nachteile bedeutet (z.B. Zurückhalten einer Charge). In Audits wird häufig geprüft, ob die QP angemessenen Zugang zu Informationen, Schulungen und Ressourcen hat und ob Verantwortlichkeiten klar geregelt sind.

QP-Zertifizierung, Dokumentation und regulatorische Schnittstellen

Die QP dokumentiert die Freigabe typischerweise über ein formales Zertifikat bzw. eine Freigabeerklärung. Die Nachvollziehbarkeit ist zentral: Audit-Trails, kontrollierte Dokumente, geprüfte Spezifikationen und eine saubere Abweichungsbearbeitung sind Voraussetzung für eine rechtssichere Entscheidung. Datenintegrität umfasst dabei nicht nur Laborwerte, sondern auch Produktionsdaten, Logbücher, elektronische Systeme und Schnittstellen zu Lieferanten.

In der Inspektionspraxis werden QP-Entscheidungen häufig rückwirkend bewertet: Wurden Abweichungen angemessen bewertet? Sind die Risikoabwägungen nachvollziehbar? Wurde bei kritischen Findings eine Charge zu Recht zurückgehalten oder freigegeben? Eine belastbare Begründungskette ist daher essenziell. Gleichzeitig existieren Schnittstellen zu weiteren regulatorischen Anforderungen: Bei klinischen Prüfungen sind u.a. Anforderungen der EU-CTR 536/2014 (z.B. zu IMP-Handling und Dokumentation) relevant; für zugelassene Arzneimittel spielen Zulassungsdossiers und genehmigte Herstellprozesse eine Rolle. Für Sponsor und CRO ist es hilfreich, QP-Review in Zeitpläne, Verträge, Kennzeichnungsprozesse und Change-Control früh zu integrieren.

Praktisch bewährt sich, die QP früh in Projektmeilensteine einzubinden: Festlegung von „Release Gates“, Definition der benötigten Dokumente pro Charge und klare Eskalationswege bei Abweichungen. Insbesondere bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Etiketten-Updates, neue Depots, geänderte Prüfschemata) entscheidet eine frühzeitige QP-Beteiligung darüber, ob Liefertermine gehalten werden können, ohne Compliance-Risiken einzugehen.

FAQ

Ist eine Qualified Person nur für zugelassene Arzneimittel relevant?

Nein. Auch bei Prüfpräparaten kann eine QP-Freigabe erforderlich sein, insbesondere bei Importen, bei Herstellschritten in der EU und wenn regulatorische Anforderungen eine formale Chargenzertifizierung verlangen.

Welche Risiken entstehen, wenn QP-Prozesse nicht sauber integriert sind?

Typische Risiken sind Verzögerungen bei Chargenfreigaben, nicht konforme Kennzeichnung, unvollständige Chargendokumentation oder ungeklärte Verantwortlichkeiten bei Abweichungen. Diese Risiken können Studienmeilensteine und Compliance gleichermaßen gefährden.

Wie arbeitet die QP mit CRO und Sponsor zusammen?

Die QP agiert meist auf Hersteller- oder Auftragherstellerseite, ist aber auf Informationen aus klinischer Supply Chain, Regulatory Affairs und Qualitätsmanagement angewiesen. Klare Kommunikationswege und ein gemeinsames Change-Control vermeiden späte Überraschungen und beschleunigen Freigaben.

Regulatorische Referenzen (Auswahl)

  • EU-GMP-Leitfaden, insbesondere Kapitel zu Chargenfreigabe und Verantwortlichkeiten
  • Richtlinie 2001/83/EG (Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel) – rechtliche Grundlage der QP-Funktion
  • Verordnung (EU) Nr. 536/2014 (Clinical Trials Regulation) – relevante Schnittstellen bei IMPs
Nach oben scrollen