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Glossar

Internes Audit im Medizinprodukte-Qualitätsmanagementsystem

Das interne Audit ist die vom Hersteller selbst geplante und durchgeführte systematische Prüfung, ob das Qualitätsmanagementsystem den eigenen Festlegungen, den Normanforderungen und den anwendbaren regulatorischen Anforderungen entspricht und ob es wirksam umgesetzt und aufrechterhalten wird. Für Medizinproduktehersteller ist es in Abschnitt 8.2.4 der ISO 13485:2016 geregelt und zählt zu den Prozessen, für die die Norm ausdrücklich ein dokumentiertes Verfahren verlangt. Mittelbar folgt die Pflicht auch aus der Verordnung (EU) 2017/745, deren Artikel 10 Absatz 9 ein Qualitätsmanagementsystem mit Überwachung, Messung, Datenanalyse und Produktverbesserung fordert. Das interne Audit ist damit das herstellereigene Frühwarninstrument, nicht eine Fremdprüfung.

Normative und rechtliche Grundlage

Abschnitt 8.2.4 der ISO 13485:2016 verlangt Audits in geplanten Abständen, um festzustellen, ob das System den geplanten und dokumentierten Regelungen, den Anforderungen der Norm, den von der Organisation selbst festgelegten Anforderungen und den anwendbaren regulatorischen Anforderungen entspricht sowie wirksam umgesetzt und aufrechterhalten wird. Das dokumentierte Verfahren muss Verantwortlichkeiten, Planungs- und Durchführungsanforderungen, Aufzeichnungen und Berichterstattung festlegen. Die europäische Fassung der Norm ist mit den Berichtigungen und der Änderung A11:2021 als harmonisierte Norm zur Verordnung gelistet, sodass ihre Anwendung eine Konformitätsvermutung für die betreffenden Systemanforderungen begründet. Artikel 10 Absatz 9 der Verordnung nennt die Systemelemente, die im Audit abzudecken sind, unter anderem Risikomanagement, klinische Bewertung, Vergabe der eindeutigen Produktidentifizierung, Überwachung nach dem Inverkehrbringen, Vigilanzmeldungen und die Steuerung von Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen.

Auditprogramm und Planung

Grundlage ist ein Auditprogramm, das über einen definierten Zyklus alle Prozesse, Standorte und anwendbaren Anforderungen abdeckt. Die Norm verlangt keine feste Jahresfrequenz, sondern geplante Abstände; Häufigkeit und Tiefe sind risikobasiert festzulegen. Als Kriterien haben sich Prozessreife, Fehler- und Beanstandungshistorie, Ergebnisse früherer Audits, Änderungen an Produkten, Prozessen, Lieferanten oder Rechtsgrundlagen sowie die Kritikalität für Produktsicherheit bewährt. Jedes Einzelaudit benötigt Auditkriterien, Umfang, Auditplan und eine dokumentierte Feststellungsklassifizierung. Auditfeststellungen sind nach Schweregrad zu bewerten, mit Ursachenanalyse zu versehen und mit Fristen zu hinterlegen; die Wirksamkeit der Maßnahmen ist nachzuprüfen und nicht mit deren Umsetzung zu verwechseln.

Unabhängigkeit und Qualifikation der Auditoren

Auditoren dürfen ihren eigenen Verantwortungsbereich nicht auditieren. In kleinen Organisationen wird die Unabhängigkeit häufig durch wechselseitige Auditierung zwischen Bereichen, durch Beauftragung externer Auditoren oder durch Auditierung durch die Leitung außerhalb ihres operativen Bereichs hergestellt; wesentlich ist, dass die Regelung dokumentiert und nachvollziehbar ist. Qualifikationsanforderungen umfassen Kenntnisse der Norm, der anwendbaren Rechtsvorschriften, der auditierten Prozesse sowie der Audittechnik; ISO 19011 liefert dazu den anerkannten Leitfaden. Die Qualifikationsnachweise sind Teil der Auditaufzeichnungen und werden bei Fremdprüfungen regelmäßig eingesehen.

Verzahnung mit Managementbewertung und Korrekturmaßnahmen

Auditergebnisse sind ein Pflichteingang der Managementbewertung und dort gemeinsam mit Rückmeldungen, Beschwerden, Prozessleistungsdaten, Behördenmeldungen und dem Status von Maßnahmen zu bewerten. Aus dieser Gesamtschau folgen Entscheidungen über Ressourcen, Systemänderungen und Verbesserungsziele. Systemische Feststellungen führen in den Prozess für Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen, den Artikel 10 Absatz 9 der Verordnung ausdrücklich einschließlich der Wirksamkeitsprüfung verlangt. Häufige Schwachstelle in der Praxis ist ein Auditprogramm, das formal vollständig ist, dessen Feststellungen aber nicht in nachvollziehbare Ursachenanalysen und wirksam verifizierte Maßnahmen münden.

Abgrenzung zu Fremdprüfungen und zum Studienaudit

Das interne Audit ist keine Konformitätsbewertung. Das Systemaudit der Benannten Stelle nach Anhang IX Kapitel I der Verordnung dient der Ausstellung und Aufrechterhaltung einer Bescheinigung; es umfasst Erstbewertung, regelmäßige Überwachungsaudits und nach Anhang IX Abschnitt 3.4 unangekündigte Audits, die mindestens einmal alle fünf Jahre nach dem Zufallsprinzip stattfinden. Ergebnisse dieses Audits können zur Einschränkung, Aussetzung oder zum Widerruf einer Bescheinigung führen, was das interne Audit nie kann. Der verwandte Begriff Audit / Inspektion erläutert die generelle Systematik der Prüfarten. Vom internen Systemaudit zu unterscheiden ist ferner das Studienaudit: Dieses prüft die Einhaltung von Prüfplan, guter klinischer Praxis und Verfahrensanweisungen in einer konkreten klinischen Prüfung oder bei einem Dienstleister, ist studienbezogen und wird vom Sponsor veranlasst.

Bedeutung für klinische Studien

Hersteller, die klinische Prüfungen durchführen oder auslagern, müssen die zugehörigen Prozesse in ihr Auditprogramm aufnehmen. Zu prüfen sind insbesondere die Auswahl und Überwachung von Dienstleistern, die Steuerung der Prüfprodukte, das Datenmanagement, die Ereignisbewertung und Meldewege sowie die Rückführung der Studienergebnisse in klinische Bewertung und Risikomanagement. Fehlt diese Abdeckung, entstehen Lücken, die im Überwachungsaudit der Benannten Stelle sichtbar werden.

Umgekehrt liefern interne Audits den Nachweis, dass ausgelagerte Studienleistungen tatsächlich kontrolliert werden, was Artikel 10 Absatz 9 für das Lieferantenmanagement verlangt. Full-Service-CROs wie Mediconomics unterstützen Hersteller dabei, die Schnittstellen zwischen Studiendurchführung und Qualitätsmanagementsystem auditfähig zu beschreiben und Feststellungen mit belastbaren Wirksamkeitsnachweisen abzuschließen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss jährlich ein vollständiges internes Audit stattfinden?

Die Norm fordert geplante Abstände, keine Jahresfrequenz. Üblich ist ein Programm, das alle Prozesse innerhalb eines definierten Zyklus abdeckt und kritische Bereiche häufiger prüft; die Festlegung ist risikobasiert zu begründen.

Dürfen externe Auditoren interne Audits durchführen?

Ja. Die Verantwortung für Programm, Bewertung der Feststellungen und Maßnahmen bleibt beim Hersteller. Beauftragung, Qualifikation und Unabhängigkeit sind zu dokumentieren.

Muss die Benannte Stelle Zugang zu internen Auditberichten erhalten?

Ja. Auditprogramm, Berichte, Feststellungen und Wirksamkeitsnachweise sind Aufzeichnungen des Qualitätsmanagementsystems und gehören zu den Unterlagen, die im Systemaudit eingesehen werden.

Regulatorische Referenzen

  • ISO 13485:2016, Abschnitt 8.2.4 sowie Abschnitte 5.6 und 8.5.2 zu Managementbewertung und Korrekturmaßnahmen
  • EN ISO 13485:2016 mit AC:2018 und A11:2021 als harmonisierte Norm zur MDR
  • Verordnung (EU) 2017/745, Artikel 10 Absatz 9
  • Verordnung (EU) 2017/745, Anhang IX Kapitel I, insbesondere Abschnitte 2.3, 3.3 und 3.4
  • ISO 19011, Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen
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