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Glossar

GxP ist der Sammelbegriff für die regulierten „Good x Practice“-Regelwerke im Arzneimittelbereich. Das „x“ steht für den jeweiligen Tätigkeitsbereich, etwa Herstellung, klinische Prüfung, nichtklinische Prüfung, Vertrieb oder Pharmakovigilanz. Gemeinsam verlangen diese Regelwerke nachvollziehbare, risikogerechte Prozesse zum Schutz von Personen, zur Sicherung der Produktqualität und zur Verlässlichkeit regulierter Daten.

GxP als Regelwerksfamilie

GMP, Good Manufacturing Practice, umfasst die Grundsätze und Leitlinien für Herstellung und Qualitätskontrolle von Arzneimitteln und Prüfpräparaten. In der Europäischen Union bündelt EudraLex Volume 4 diese GMP-Leitlinien; für Prüfpräparate ergänzt die Delegierte Verordnung (EU) 2017/1569 die Verordnung (EU) Nr. 536/2014. ICH Q7 konkretisiert GMP-Grundsätze für Wirkstoffe, während ICH Q10 ein Modell für das pharmazeutische Qualitätssystem beschreibt.

GCP, Good Clinical Practice, ist der ethische, wissenschaftliche und qualitätsbezogene Standard für klinische Prüfungen mit menschlichen Teilnehmenden. ICH E6(R3) verbindet den Schutz von Rechten, Sicherheit und Wohlbefinden mit zuverlässigen Ergebnissen. Die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 verlangt, klinische Prüfungen nach den Grundsätzen der guten klinischen Praxis durchzuführen. GCP umfasst unter anderem Protokoll, Einwilligung, Daten, Rollen, Überwachung und Dokumentation.

Die wichtigsten GxP-Bereiche

GLP, Good Laboratory Practice, betrifft nichtklinische Sicherheitsprüfungen, für die in der EU die Grundsätze der guten Laborpraxis maßgeblich sind. Sie sichert die planvolle Durchführung und nachvollziehbare Dokumentation solcher Studien. GDP, Good Distribution Practice, regelt die angemessene Lagerung und den Vertrieb von Arzneimitteln und, in eigenen Leitlinien, von Wirkstoffen. Ziel ist, dass Qualität und Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette erhalten bleiben.

GVP, Good Pharmacovigilance Practices, bezeichnet die Anforderungen an die Überwachung und Bewertung der Arzneimittelsicherheit nach der Zulassung. Sie strukturieren beispielsweise Prozesse für die Erfassung, Bewertung und Meldung von Sicherheitsinformationen. Je nach Tätigkeit können weitere GxP-bezogene Anforderungen relevant sein. Der Sammelbegriff ersetzt jedoch nicht die Prüfung, welche konkreten Regelungen im Einzelfall gelten.

Trotz unterschiedlicher Anwendungsbereiche folgen GxP-Regelwerke wiederkehrenden Grundsätzen: klare Verantwortlichkeiten, qualifiziertes Personal, gesteuerte Dokumentation, Integrität von Daten und Aufzeichnungen, risikogerechte Kontrollen sowie die Überwachung ausgelagerter Tätigkeiten. Ein Qualitätsmanagementsystem bündelt diese Elemente innerhalb einer Organisation. ICH Q10 nennt Überwachung von Prozessleistung und Produktqualität, CAPA, Change Control und Management Review als zentrale Bestandteile eines pharmazeutischen Qualitätssystems.

ICH Q9 fordert, Qualitätsrisiken wissenschaftlich zu bewerten und die Intensität von Aufwand, Formalität und Dokumentation dem Risiko anzupassen. Für klinische Prüfungen verlangt ICH E6(R3), Qualität in Planung und Durchführung einzubauen und qualitätskritische Faktoren prospektiv zu steuern. GxP-Konformität ist damit nicht durch bloße Dokumentenmenge erreicht, sondern durch zweckgeeignete, tatsächlich gelebte und nachweisbare Prozesse.

Abgrenzung zu Compliance

GxP bezeichnet die Familie von Regelwerken und Qualitätsgrundsätzen. Compliance beschreibt dagegen den Zustand oder die nachweisbare Praxis, diese und andere anwendbare Anforderungen einzuhalten. Eine Organisation kann GMP-, GCP- oder GVP-Anforderungen unterliegen; ihre Compliance wird daran beurteilt, ob sie die jeweils einschlägigen Pflichten wirksam erfüllt.

Die Begriffe sind daher eng verbunden, aber nicht austauschbar. GxP liefert den normativen Rahmen, Compliance dessen Umsetzung und Befolgung. Außerhalb des regulatorischen Kontexts kann Compliance außerdem Therapietreue meinen. Diese medizinische Bedeutung der Adhärenz ist von der GxP-Regelkonformität deutlich zu trennen.

Ein Arzneimittel kann entlang seines Lebenszyklus mehrere GxP-Bereiche berühren: Nichtklinische Sicherheitsdaten entstehen unter GLP-Grundsätzen, klinische Prüfungen unter GCP, Wirkstoff- und Arzneimittelherstellung unter GMP, Transport und Lagerung unter GDP und die Sicherheitsüberwachung nach dem Inverkehrbringen unter GVP. Übergaben zwischen diesen Bereichen sind besonders relevant, weil Daten, Materialien und Verantwortlichkeiten konsistent bleiben müssen.

Ein risikobasiertes Qualitätsmanagement verhindert nicht jede Abweichung, schafft aber Strukturen zur frühzeitigen Erkennung, Bewertung, Korrektur und Prävention. Die jeweils verantwortliche Partei muss auch bei Delegation an Dienstleister eine angemessene Aufsicht aufrechterhalten. GxP ist somit kein einzelnes Zertifikat und kein einmaliger Status, sondern ein organisationsübergreifender Rahmen für kontinuierlich kontrollierte Tätigkeiten.

Die praktische Anwendung von GxP erfordert eine klare Zuordnung der Tätigkeiten. Nicht jede Organisation führt alle Bereiche selbst aus, doch ihre Schnittstellen müssen geregelt sein. Beispielsweise benötigt eine klinische Prüfung Informationen über die freigegebene Prüfpräparatcharge und geeignete Lieferbedingungen; Sicherheitsinformationen müssen rechtzeitig in die dafür zuständigen Prozesse gelangen. Schriftliche Vereinbarungen, qualifiziertes Personal, gesteuerte Systeme und überprüfbare Aufzeichnungen machen diese Übergaben nachvollziehbar. Werden Funktionen ausgelagert, bleiben Auswahl, Qualifikation und Aufsicht zentrale GxP-Aufgaben. Dadurch entsteht ein zusammenhängendes Qualitätssystem statt einer Reihe voneinander getrennter Regelwerke.

Bedeutung für klinische Studien

Klinische Studien liegen an der Schnittstelle mehrerer GxP-Bereiche. GCP prägt Schutz und Studiendurchführung, GMP die Herstellung und Freigabe von Prüfpräparaten, GDP kann die Lieferkette betreffen und GVP Sicherheitsprozesse. Risiken entstehen besonders dort, wo Informationen oder Verantwortlichkeiten zwischen Sponsor, Hersteller, Depot, Prüfzentrum und Dienstleistern wechseln. Ein abgestimmtes Qualitätsmanagement hält diese Schnittstellen prüfbar.

Full-Service-CROs wie Mediconomics unterstützen bei der Umsetzung GCP-naher Prozesse, bei Monitoring, Datenmanagement, Pharmakovigilanz, Dokumentenlenkung und der Koordination von Schnittstellen zu GMP-relevanter Prüfpräparatlogistik. Sie können zusammen mit dem Sponsor Rollen, Schulungen, Qualitätsrisiken und Nachweise über die Studienphasen hinweg strukturieren und die Aufsicht über beauftragte Leistungen unterstützen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wofür steht das „x“ in GxP?

Es ist ein Platzhalter für den Anwendungsbereich der guten Praxis, beispielsweise Manufacturing, Clinical, Laboratory, Distribution oder Pharmacovigilance.

Ist GxP dasselbe wie Compliance?

Nein. GxP ist die Regelwerksfamilie. Compliance ist die Einhaltung der für eine Tätigkeit anwendbaren Anforderungen.

Gilt in einer klinischen Prüfung nur GCP?

Nein. Neben GCP können insbesondere GMP für Prüfpräparate, GDP für die Lieferkette und GVP-bezogene Sicherheitsprozesse relevant sein.

Regulatorische Referenzen

  • EudraLex Volume 4 – enthält die EU-GMP-Leitlinien für Arzneimittel und Wirkstoffe.
  • ICH E6(R3) Good Clinical Practice – beschreibt die GCP-Grundsätze für klinische Prüfungen.
  • Verordnung (EU) Nr. 536/2014 – verankert die gute klinische Praxis für klinische Prüfungen in der EU.
  • ICH Q9 und ICH Q10 – beschreiben Qualitätsrisikomanagement und das pharmazeutische Qualitätssystem.
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