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Arzneimittelsicherheit

Arzneimittelsicherheit bezeichnet das Gesamtkonzept aller Maßnahmen, Systeme und Regularien, die sicherstellen, dass zugelassene Arzneimittel unter Routinebedingungen ein akzeptables Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweisen. Sie umfasst sowohl die präklinische und klinische Sicherheitsbewertung vor der Zulassung als auch die kontinuierliche Überwachung nach Markteinführung durch das System der Pharmakovigilanz. Das Ziel ist der Schutz von Patienten vor vermeidbaren Arzneimittelschäden bei gleichzeitiger Sicherstellung des therapeutischen Nutzens.

Regulatorischer Rahmen in der EU

In der Europäischen Union ist die Arzneimittelsicherheit durch ein dichtes regulatorisches Netz abgesichert. Die zentralen Rechtsgrundlagen sind die Richtlinie 2001/83/EG (Humanarzneimittelkodex) sowie die Pharmakovigilanz-Verordnung (EU) Nr. 1235/2010 und die zugehörige Richtlinie 2010/84/EU. Die EMA koordiniert die Pharmakovigilanz auf europäischer Ebene über ihr Pharmacovigilance Risk Assessment Committee (PRAC), das Sicherheitssignale bewertet, Risikominimierungsmaßnahmen empfiehlt und über Zulassungsänderungen oder -rücknahmen entscheidet. In Deutschland ist das BfArM für die meisten Arzneimittel und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für Biologika und Impfstoffe für die nationale Pharmakovigilanz zuständig. Beide Behörden sind Teil des EudraVigilance-Netzwerks, in dem unerwünschte Ereignisse gemeldet und analysiert werden.

Klinische Sicherheitsbewertung vor der Zulassung

Die Sicherheitsbewertung beginnt in der präklinischen Phase mit Toxizitätsstudien im Tiermodell — Single-Dose-Toxizität, Repeateddose-Toxizität, Genotoxizität, Reproduktionstoxizität und Kanzerogenität. In klinischen Studien der Phasen I bis III werden Sicherheitsprofil und Verträglichkeit an wachsenden Patientenpopulationen systematisch untersucht. Phase-I-Studien konzentrieren sich auf First-in-Human-Sicherheit und Pharmakokinetik, Phase-II auf Dosisfindung und frühe Sicherheitssignale, Phase-III auf das Sicherheitsprofil in der Zielpopulation. Alle unerwünschten Ereignisse werden im Case Report Form (CRF) erfasst, schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SAEs) müssen innerhalb von 24 Stunden dem Sponsor gemeldet und gemäß ICH E2A als Suspected Unexpected Serious Adverse Reactions (SUSARs) an die Behörden übermittelt werden.

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Arzneimittelsicherheit bei vulnerablen Populationen: Kinder, Schwangere, ältere Patienten und immunsupprimierte Personen werden in Phase-III-Studien häufig ausgeschlossen oder unterrepräsentiert. Post-Marketing-Daten aus Registern und Beobachtungsstudien sind daher für diese Gruppen oft die einzige Erkenntnisquelle für das tatsächliche Sicherheitsprofil im Versorgungsalltag. Für diese Lücken sind Patientenregister und strukturierte Real-World-Evidence-Programme heute unverzichtbare Ergänzungen zur kontrollierten Studienevidenz und werden von Behörden ausdrücklich gefördert.

Post-Marketing-Sicherheitsüberwachung

Nach Marktzulassung setzt das Post-Marketing-Surveillance-System ein. Herzstück ist die Spontanmeldung: Ärzte, Apotheker und Patienten können unerwünschte Ereignisse über nationale Meldestellen oder direkt in EudraVigilance eingeben. Sponsoren sind verpflichtet, regelmäßige Periodic Safety Update Reports (PSURs) oder Development Safety Update Reports (DSURs) bei den Behörden einzureichen, in denen das kumulative Sicherheitsprofil bewertet wird. Der Risk Management Plan (RMP) begleitet das Arzneimittel über seinen gesamten Lebenszyklus und wird bei relevanten Sicherheitssignalen aktualisiert. Post-Authorisation Safety Studies (PASS) können vom Sponsor freiwillig oder als Auflagen der Behörden nach Zulassung durchgeführt werden, um spezifische Sicherheitsfragen zu beantworten.

Arzneimittelsicherheit bei Medizinprodukten

Für Medizinprodukte gelten nach EU MDR 2017/745 eigene Post-Market-Surveillance (PMS)-Anforderungen, die konzeptionell der Pharmakovigilanz ähneln, aber produktspezifisch ausgestaltet sind. Hersteller müssen schwerwiegende Vorkommnisse (Serious Incidents) innerhalb festgelegter Fristen an die Behörden und die European Database on Medical Devices (EUDAMED) melden. Periodic Safety Update Reports (PSURs) und Post-Market Clinical Follow-up (PMCF)-Aktivitäten sichern die kontinuierliche Nutzen-Risiko-Bewertung im Produktlebenszyklus. Benannte Stellen (Notified Bodies) überprüfen im Rahmen ihrer Konformitätsbewertung die PMS-Systeme der Hersteller und können bei Defiziten entsprechende Auflagen erteilen.

Ein zentrales Instrument der modernen Arzneimittelsicherheit ist das Risk Management System (RMS), das Sponsoren für jedes zugelassene Arzneimittel vorhalten müssen. Es umfasst die Sicherheitsspezifikation, den Pharmakovigilanzplan und den Plan für Risikominimierungsmaßnahmen. Diese können von einfachen Warnhinweisen in der Fachinformation bis hin zu kontrollierten Abgabeprogrammen, Schulungen für Ärzte oder Schwangerschaftsverhütungsprogrammen reichen. Je komplexer das Risikoprofil, desto umfangreicher die geforderten Maßnahmen — ein aufwändiges RMS kann die Markteinführung verzögern und erfordert frühzeitige regulatorische Planung.

Die Digitalisierung verändert auch die Arzneimittelsicherheit tiefgreifend. Automatisierte Signal-Detection-Algorithmen in EudraVigilance analysieren täglich tausende Meldungen und erkennen statistische Auffälligkeiten deutlich früher als manuelle Reviews. Soziale Medien und Patientenplattformen werden zunehmend als Ergänzungsquelle für Sicherheitssignale einbezogen. Für Sponsoren bedeutet dies: Moderne Pharmacovigilance-Systeme müssen datengetrieben aufgestellt sein, um in diesem beschleunigten Umfeld wettbewerbsfähig zu bleiben.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der genaue Unterschied zwischen einem SAE und einem SUSAR in klinischen Studien?

Ein Serious Adverse Event (SAE) ist jedes unerwünschte Ereignis in einer klinischen Studie, das zu Tod, lebensbedrohlicher Situation, Hospitalisierung, dauerhafter Behinderung oder einer kongenitalen Anomalie führt. Ein Suspected Unexpected Serious Adverse Reaction (SUSAR) ist ein SAE, das kausal mit dem Prüfpräparat in Zusammenhang steht und nicht in der Prüferinformation (Investigator’s Brochure) beschrieben ist. SUSARs müssen unverzüglich an Behörden und Ethikkommissionen gemeldet werden.

Wie werden Sicherheitssignale nach der Zulassung erkannt?

Sicherheitssignale entstehen durch statistische Auswertungen in EudraVigilance, Spontanmeldungen, publizierte Literatur, PASS-Studienergebnisse oder Erkenntnisse aus anderen Märkten. Das PRAC der EMA führt regelmäßige Signal-Detection-Analysen durch und kann bei Bedarf eine beschleunigte Bewertung einleiten. Auch Signale aus Sozialen Medien oder nicht-klassischen Datenquellen fließen zunehmend in das Signal-Management ein.

Was passiert, wenn ein Sicherheitssignal bestätigt wird?

Bei bestätigtem Sicherheitssignal stehen der EMA und nationalen Behörden verschiedene Maßnahmen zur Verfügung: Aktualisierung der Fachinformation und Packungsbeilage, Einführung oder Verschärfung von Risikominimierungsmaßnahmen (z. B. Schulungsprogramme, Schwangerschaftsverhütungsprogramme), Einschränkung der Indikation oder im Extremfall Marktrücknahme des Arzneimittels. Der Sponsor wird über geplante Maßnahmen informiert und kann Stellung nehmen.

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