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Glossar

Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz

Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz ist das Fachgremium der Europäischen Arzneimittel-Agentur für Sicherheitsfragen zu Humanarzneimitteln. Er bewertet Risiken während des gesamten Lebenszyklus eines zugelassenen Arzneimittels und formuliert daraus regulatorische Empfehlungen. Seine englische Abkürzung PRAC wird auch im deutschsprachigen EU-Regelwerk verwendet.

Mandat und Zusammensetzung der Sicherheitsbewertung

Der PRAC betrachtet nicht nur einzelne gemeldete Nebenwirkungen, sondern sämtliche Aspekte des Risikomanagements. Dazu gehören das Erkennen, Bewerten, Verringern und Kommunizieren von Risiken unerwünschter Arzneimittelwirkungen unter Berücksichtigung des therapeutischen Nutzens. Das Gremium befasst sich außerdem mit dem Design und der Bewertung von Unbedenklichkeitsstudien nach der Zulassung sowie mit Pharmakovigilanz-Audits.

Die Zuständigkeit erklärt, weshalb ein Sicherheitsproblem nicht erst bei einer bestätigten Ursache zum PRAC gelangen kann. Bereits ein Signal aus EudraVigilance, aus Literaturdaten oder aus einer Studie kann eine wissenschaftliche Prüfung auslösen. Je nach Ergebnis kann die Empfehlung etwa eine Anpassung der Produktinformation, zusätzliche Risikominimierungsmaßnahmen, eine Post-Authorisation Safety Study oder die engere Beobachtung eines Ereignisses betreffen.

Der Ausschuss tritt nach Angaben der EMA monatlich zusammen. Seine Arbeit beruht auf Bewertungen, Berichterstattervorlagen und der Diskussion der Mitglieder; sie ist damit von der Entgegennahme einzelner Meldungen zu unterscheiden. Die Fallbearbeitung liefert Daten, der PRAC entscheidet über deren Bedeutung für das Risikoprofil eines Arzneimittels.

Empfehlungen im europäischen Entscheidungsweg

Der PRAC erteilt Empfehlungen zu Fragen der Pharmakovigilanz und zu Risikomanagementsystemen, einschließlich der Überwachung ihrer Wirksamkeit. Bei zentral zugelassenen Arzneimitteln und bei Referral-Verfahren richtet er diese an den Ausschuss für Humanarzneimittel, den CHMP. Betrifft die Anwendung eines Arzneimittels in Mitgliedstaaten, ist die Koordinierungsgruppe für Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentrale Verfahren – Human, die CMDh, der maßgebliche Empfänger.

In einer PSUR-Single-Assessment kann der PRAC-Berichterstatter die Sicherheitsdaten aus dem periodischen Bericht bewerten. Kommt der Ausschuss zu dem Ergebnis, dass regulatorisches Handeln angezeigt ist, wird die Empfehlung zusammen mit dem Bewertungsbericht an CHMP oder CMDh weitergeleitet. Das nachgelagerte Gremium und gegebenenfalls die Europäische Kommission führen den rechtlichen Verfahrensschritt fort; der PRAC ersetzt diese Instanzen nicht.

Auch die EU-Referenzdaten und Einreichfrequenzen für periodische Sicherheitsberichte werden im Zusammenspiel der Gremien festgelegt. GVP Modul VII beschreibt, dass CHMP oder CMDh nach Konsultation des PRAC über Datenstichtage und Frequenzen entscheiden können. Damit wirkt der Ausschuss auf die Sicherheitsüberwachung ein, ohne selbst Zulassungsinhaber, nationale Behörde oder Datenbankbetreiber zu sein.

Abgrenzung: EMA-Gremium, keine nationale Behörde

Der PRAC ist ein Ausschuss der EMA und keine nationale Arzneimittelbehörde. Nationale zuständige Behörden führen weiterhin Aufgaben in ihren Mitgliedstaaten aus, melden und bewerten Informationen im europäischen Netzwerk und können an den Verfahren beteiligt sein. Eine nationale Behörde wird daher nicht dadurch zum PRAC, dass sie dieselben Sicherheitsdaten nutzt.

Ebenso wenig ist der PRAC mit der food-and-drug-administration gleichzusetzen. Diese ist eine US-amerikanische Behörde mit einem anderen Rechtsrahmen. Die ich-international-council-for-harmonisation wiederum entwickelt international harmonisierte Leitlinien, ist jedoch kein europäisches Entscheidungsgremium für konkrete Arzneimittelrisiken.

Für die praktische Einordnung ist die Richtung der Tätigkeit entscheidend: Der PRAC spricht wissenschaftlich-regulatorische Empfehlungen innerhalb des EU-Systems aus. Eine nationale Behörde vollzieht oder beurteilt Angelegenheiten in ihrer nationalen Rolle; der CHMP, die CMDh und die Kommission nehmen anschließend jeweils eigene verfahrensrechtliche Funktionen wahr.

Bedeutung für klinische Studien

Für klinische Studien ist der PRAC vor allem relevant, wenn Erkenntnisse aus der Entwicklung nach der Zulassung in die weitere Planung eingreifen. Neue Risiken können eine Aktualisierung von Prüferinformation, Protokoll, Einwilligungsunterlagen oder Sicherheitsüberwachung erforderlich machen. Bei Arzneimitteln mit angeordneten zusätzlichen Maßnahmen müssen Sponsor und Studienzentren nachvollziehbar umsetzen, welche Sicherheitsinformationen für die laufende Studie gelten und wann Unterlagen regulatorisch angepasst werden.

Full-Service-CROs wie Mediconomics unterstützen bei PRAC-relevanten Sachverhalten durch die Auswertung betroffener Sicherheitsdaten, die Abstimmung zwischen Pharmakovigilanz, Regulatory Affairs und Medical Writing sowie die Erstellung von Unterlagen für Änderungen an Studienprotokoll und Prüferinformation. Projektteams können außerdem die Umsetzung angeordneter risikominimierender Maßnahmen an den Prüfzentren verfolgen und die dafür benötigte Dokumentation in die Studienabläufe einordnen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Entscheidet der PRAC selbst über den Widerruf einer Zulassung?

Der PRAC formuliert Empfehlungen aus der Sicherheitsbewertung. Führt eine Empfehlung zu einer Variation, Aussetzung oder einem Widerruf, durchlaufen CHMP oder CMDh und gegebenenfalls die Europäische Kommission die weiteren vorgesehenen Schritte.

Warum prüft der PRAC auch Unbedenklichkeitsstudien nach der Zulassung?

Solche Studien können angeordnet oder vereinbart sein, um eine konkret benannte Sicherheitsfrage nach der Zulassung zu klären. Ihr Design und ihre Ergebnisse gehören deshalb zum Risikomanagement, das in den Zuständigkeitsbereich des PRAC fällt.

Ist jede in EudraVigilance gespeicherte Meldung bereits eine PRAC-Empfehlung?

Nein. EudraVigilance stellt dem PRAC Daten für die Signalprüfung bereit, ist aber nicht selbst der Ort der Ausschussentscheidung. Erst die fachliche Diskussion eines Signals oder eines anderen Sicherheitsproblems kann in eine Empfehlung des Ausschusses münden.

Regulatorische Referenzen

  • Verordnung (EG) Nr. 726/2004 – bildet den unionsrechtlichen Rahmen für die EMA und ihre Ausschüsse.
  • Richtlinie 2001/83/EG, Titel IX – regelt die Pharmakovigilanz von Humanarzneimitteln in der Union.
  • GVP Modul V, Risikomanagementsysteme – beschreibt die regulatorische Aufsicht des PRAC über Risikomanagementpläne.
  • GVP Modul VII, Periodic Safety Update Report – ordnet die Rolle des PRAC in PSUR-Bewertungen ein.

Seite medizinisch geprüft von: Dr. Richard Smith (2. Oktober 2026)

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