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Glossar

Veröffentlichung klinischer Daten nach EMA-Policy 0070

Die Veröffentlichung klinischer Daten nach EMA-Policy 0070 bezeichnet die öffentliche Bereitstellung bestimmter Unterlagen aus zentralen Zulassungsverfahren durch die Europäische Arzneimittel-Agentur. Die Policy betrifft klinische Daten, die für einen Antrag auf Genehmigung für das Inverkehrbringen eingereicht und vom CHMP bewertet werden. Vor der Veröffentlichung prüft der Zulassungsinhaber insbesondere den Schutz personenbezogener Daten und beantragt gegebenenfalls die Schwärzung eng begrenzter vertraulicher Geschäftsinformationen.

Geltungsbereich der EMA-Policy 0070

Die EMA entwickelte Policy/0070 nach Artikel 80 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004. Sie bezieht sich auf klinische Daten, die im zentralisierten Zulassungsverfahren in einem Marketing-Authorisation-Antrag, in bestimmten Verfahren nach der Zulassung oder im Kontext eines Antrags eingereicht werden. Die Veröffentlichung erfolgt unabhängig davon, wie das regulatorische Verfahren ausgeht, soweit die Policy auf die fraglichen Daten Anwendung findet.

Die EMA beschreibt ihre Ziele als öffentliche Kontrolle, Nutzung neuen Wissens in der Forschung, besser informierte Arzneimittelanwendung und Überprüfung wissenschaftlicher Schlussfolgerungen. Clinical Study Reports sind für diese Transparenz besonders wichtig, weil sie umfangreiche Angaben zu Studiendesign, Ergebnissen und Sicherheit enthalten können. Die Policy ist daher kein allgemeines Informationsfreiheitsverfahren für jedes Dokument, sondern ein spezifischer Veröffentlichungsrahmen für klinische Daten im Zulassungskontext.

Anonymisierung und Redaktionen

Vor einer Veröffentlichung legt der Zulassungsinhaber einen Anonymisierungsbericht vor. Er beschreibt die angewandte Methode und deren Einfluss auf die Datenqualität. Die Aufgabe besteht darin, das Risiko einer Re-Identifizierung von Studienteilnehmenden zu reduzieren, ohne den Aussagewert der veröffentlichten klinischen Informationen unnötig zu beeinträchtigen.

In den veröffentlichten Dokumenten werden personenbezogene Daten als hellblaue Felder mit der Kennzeichnung PPD dargestellt. Geschäftlich vertrauliche Angaben erscheinen, wenn eine begründete Schwärzung akzeptiert wird, als schwarze Felder mit der Kennzeichnung CCI. Der sichtbare Unterschied erklärt nicht nur die Art der entfernten Information, sondern macht den Umfang der jeweiligen Redaktion für Nutzer der Unterlage erkennbar.

Abgrenzung: Klinische Daten sind nicht grundsätzlich Geschäftsgeheimnisse

Die EMA hält fest, dass klinische Daten grundsätzlich nicht als geschäftlich vertrauliche Information anzusehen sind. Das bedeutet nicht, dass jedes Detail uneingeschränkt veröffentlicht wird: personenbezogene Daten müssen weiterhin geschützt werden, und ausnahmsweise können konkrete vertrauliche Geschäftsinformationen begründet werden. Die Policy trennt damit Datenschutz und CCI-Prüfung von einer pauschalen Geheimhaltungsbehauptung über den gesamten Studienbericht.

Der Clinical Study Report ist das Dokument, das den Studienverlauf und die Ergebnisse umfassend darstellt. Die Veröffentlichung nach EMA-Policy 0070 beschreibt dagegen, was mit bestimmten klinischen Unterlagen nach ihrer Einreichung im zentralisierten Verfahren geschieht. Sie ist auch von Policy 0043 abzugrenzen, die den Zugang zu EMA-Dokumenten betrifft, während Policy 0070 ein proaktives Veröffentlichungsverfahren ausgestaltet.

Die Veröffentlichung klinischer Daten ist von der Veröffentlichung der Zulassungsentscheidung und ihrer Produktinformation zu unterscheiden. Bewertungsberichte, Fachinformation und Clinical Study Report erfüllen verschiedene Informationsfunktionen und enthalten nicht dieselbe Detailtiefe. Für die Dokumentenaufbereitung bedeutet das, dass ein Bericht nicht nach Maßstäben einer Werbeinformation gekürzt werden darf. Seine wissenschaftliche Lesbarkeit bleibt ein eigener Prüfpunkt neben der Schwärzung schutzbedürftiger Angaben.

Die Dokumente werden im klinischen Datenbereich der EMA zugänglich gemacht. Für Unternehmen ist deshalb nicht nur die Qualität des eingereichten Clinical Study Report relevant, sondern auch die Konsistenz zwischen der eingereichten und der für die Veröffentlichung vorbereiteten Fassung. Eine redaktionelle Markierung muss begründet und nachvollziehbar sein. Nicht jede Information, die wirtschaftlich sensibel erscheinen kann, erfüllt den engen Maßstab für vertrauliche Geschäftsinformation.

Bedeutung für klinische Studien

Die Möglichkeit einer späteren Offenlegung verändert die Vorbereitung von Studienberichten bereits während der Entwicklung. Personenbezogene Angaben können sich in Freitexten, Anhängen, Datenlisten oder Standortinformationen finden; zugleich dürfen die wissenschaftlichen Kernaussagen nicht durch eine unkontrollierte Redaktionspraxis unverständlich werden. Für die Einreichung müssen CSR, Anonymisierungsstrategie und die Begründung etwaiger CCI-Anträge daher zeitlich aufeinander abgestimmt sein.

Full-Service-CROs wie Mediconomics unterstützen bei Policy 0070 durch die strukturierte Vorbereitung von Clinical Study Reports, die Identifikation potenzieller personenbezogener Angaben und die Koordination der Anonymisierungsdokumentation. Medical Writing und Pharmakovigilanz können Narrative auf konsistente Sicherheitsinformationen prüfen, während Datenschutz- und Regulatory-Affairs-Funktionen die begründeten Redaktionsvorschläge begleiten. Qualitätsmanagement dokumentiert, welche Fassung geprüft und für die Einreichung freigegeben wurde.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer veröffentlicht die klinischen Daten nach Policy 0070?

Die Europäische Arzneimittel-Agentur veröffentlicht die Unterlagen im Rahmen ihrer Clinical-Data-Publication-Aktivitäten. Der Zulassungsinhaber liefert die Daten und die erforderlichen Unterlagen zur Anonymisierung.

Was bedeutet die Kennzeichnung PPD?

PPD steht für personenbezogene Daten. In den veröffentlichten Dokumenten der EMA sind solche geschützten Angaben als hellblaue Redaktionsfelder gekennzeichnet.

Gilt Policy 0070 für jede klinische Prüfung in der EU?

Nein. Die Policy ist an klinische Daten aus den in ihrem Geltungsbereich genannten zentralisierten Zulassungsverfahren gebunden. Die Transparenz von EU-Clinical-Trials folgt zusätzlich dem Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 536/2014.

Regulatorische Referenzen

  • EMA Policy/0070 — Policy zur Veröffentlichung klinischer Daten für Humanarzneimittel.
  • External Guidance zur Policy/0070 — Erläutert die praktische Umsetzung und die Anonymisierung.
  • Verordnung (EG) Nr. 726/2004, Artikel 80 — Grundlage für die Transparenzregelung der EMA.
  • EMA Policy/0043 — Betrifft den Zugang zu Dokumenten der EMA.
  • Verordnung (EU) Nr. 536/2014 — Regelt die Veröffentlichung von Ergebnissen EU-genehmigter klinischer Prüfungen.

Seite medizinisch geprüft von: Dr. Richard Smith (15. Oktober 2026)

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