Referenzfall und Basisfall sind zwei unterschiedliche Bausteine einer gesundheitsökonomischen Evaluation. Der Referenzfall beschreibt methodische Standards, die Analysen vergleichbar und qualitätsgesichert machen sollen. Der Basisfall ist die konkrete Modellrechnung mit festgelegten, nicht variierten Parameterwerten, von der Sensitivitätsanalysen ausgehen.
Referenzfall als methodischer Rahmen
Das IQWiG verwendet den Referenzfall insbesondere für Kosten-Nutzen-Bewertungen im Kontext von Paragraf 35b SGB V. Er bündelt Vorgaben zum Entscheidungsproblem, zur Population, zu Intervention und Komparatoren, zur Zielgröße, Perspektive und zum Zeithorizont. Hinzu kommen Anforderungen an Evidenz, Modellierung, Kosten, Ergebnisdarstellung und die Behandlung von Unsicherheit. Er ist damit ein Orientierungssystem, nicht die Ergebnisrechnung eines einzelnen Produkts.
Der Nutzen eines Referenzfalls liegt darin, dass unterschiedliche gesundheitsökonomische Analysen nach vergleichbaren Grundsätzen geplant und gelesen werden können. Er verhindert nicht jede methodische Entscheidung im Einzelfall. Vielmehr macht er sichtbar, welche Entscheidungen begründet von der Standardannahme abweichen und welche Informationen für die Beurteilung eines Modells erforderlich sind.
Basisfall als Ausgangsrechnung
Der Basisfall legt für eine konkrete Analyse Werte und Modellannahmen fest, die zunächst nicht variiert werden. Er liefert die Hauptschätzung für Kosten, Nutzen und inkrementelle Ergebnisse. In einem Markov-Modell können dies beispielsweise Übergangswahrscheinlichkeiten, Nutzwerte, Ressourcenmengen und der Zeithorizont sein. Der Basisfall muss die Fragestellung sachgerecht abbilden, ist aber keine Behauptung, dass seine Parameter sicher oder alternativlos wären.
Von dieser Ausgangsrechnung aus untersuchen Sensitivitätsanalysen, wie stabil das Ergebnis bei veränderten Annahmen bleibt. Parameter-, Struktur- oder Szenarioanalysen können zeigen, ob eine Schlussfolgerung von einer einzelnen Eingabe abhängt. Ein sorgfältig beschriebener Basisfall trennt deshalb die zentrale Modellkonfiguration deutlich von bewusst abweichenden Varianten.
Abgrenzung: Basisfall und Baseline
Der Basisfall einer gesundheitsökonomischen Modellrechnung ist nicht der Ausgangswert einer klinischen Studie. Der vorhandene Begriff baseline bezeichnet meist Messwerte der Studienteilnehmenden vor Beginn einer Behandlung, etwa einen Symptomscore oder eine Ausgangscharakteristik. Solche Werte können Modellparameter beeinflussen, sind aber nicht selbst der Basisfall.
Ebenso ist der Referenzfall nicht mit einer Vergleichstherapie gleichzusetzen. Die zweckmäßige Vergleichstherapie bestimmt im deutschen Nutzenbewertungsverfahren den klinischen Vergleich. Der Referenzfall bestimmt hingegen, nach welchen methodischen Standards eine Kosten-Nutzen-Bewertung aufgebaut werden soll. Beide Ebenen können in einer Analyse zusammentreffen, erfüllen aber verschiedene Funktionen.
Ein Referenzfall benennt außerdem, wie Quellen recherchiert, ausgewählt und in eine Analyse übertragen werden. Damit ist er keine Checkliste, die eine klinische Bewertung durch mechanisches Ausfüllen ersetzen könnte. Wenn mehrere Datenquellen zu unterschiedlichen Effekt- oder Kostenwerten führen, braucht das Modell eine fachliche Begründung für die Auswahl. Der Referenzfall schafft die Sprache, in der solche Begründungen geprüft und zwischen verschiedenen Analysen verglichen werden können.
Beim Basisfall sollte jede Annahme rückverfolgbar sein: Tabellenwerte, Umrechnungen, abgeleitete Übergänge und getroffene Vereinfachungen gehören in eine technische Dokumentation. Das gilt besonders, wenn Studienendpunkte nicht direkt den Modellzuständen entsprechen. Dann können Übertragungen von Surrogaten, zeitabhängige Verläufe oder die Zusammenfassung mehrerer Ereignisse erforderlich sein. Sensitivitätsanalysen gewinnen erst an Aussagewert, wenn erkennbar ist, welche präzise Basisannahme sie verändern.
Ein plausibler Basisfall muss nicht zwingend das günstigste Szenario für eine Intervention zeigen. Seine Aufgabe ist eine begründete Hauptdarstellung, nicht die Auswahl einer vorteilhaften Parameterkombination.
Die begriffliche Trennung erleichtert auch die Prüfung eines Berichts: Für den Referenzfall wird gefragt, ob die methodischen Standards eingehalten oder Abweichungen erläutert sind. Für den Basisfall wird geprüft, ob seine konkreten Zahlen, Formeln und Modellannahmen der Fragestellung entsprechen.
Diese Unterscheidung verhindert zudem, dass Sensitivitätsanalysen zur stillen Ersatzrechnung werden. Abweichungen vom Basisfall sind nur interpretierbar, wenn die jeweilige Änderung einzeln benannt und ihr Einfluss auf Kosten und Nutzen sichtbar gemacht wird.
Bedeutung für klinische Studien
Studien liefern Daten, die in den Basisfall einfließen können, beispielsweise Effektmaße, Nebenwirkungsraten, Nutzwerte und Ressourcenverbräuche. Schon bei der Erhebungsplanung sollte klar sein, welche Daten für Modellzustände oder Übergänge benötigt werden und ob sie für die relevante Population gelten. Wenn Parameterauswahl und Datentransformationen nicht nachvollziehbar dokumentiert sind, lässt sich der Weg von Studienergebnis zu Basisfall später kaum prüfen.
Full-Service-CROs wie Mediconomics unterstützen durch die Verbindung von klinischem Datenmanagement und gesundheitsökonomischer Modellplanung. Sie können Quellen für Basisfallparameter dokumentieren, Analyseentscheidungen mit dem Studienprotokoll abgleichen und Berichtsunterlagen für Szenario- sowie Sensitivitätsanalysen koordinieren, damit Referenzfall und konkrete Modellrechnung konsistent dargestellt werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist der Referenzfall eine einzelne verpflichtende Modellformel?
Nein. Er besteht aus methodischen Standards und Anforderungen, die die Planung und Beurteilung gesundheitsökonomischer Evaluationen strukturieren.
Warum wird der Basisfall variiert?
Parameter und Modellannahmen sind mit Unsicherheit behaftet; Variationen zeigen, ob das Ergebnis auf stabile oder fragile Voraussetzungen gestützt ist.
Kann ein Baseline-Wert Teil eines Basisfalls sein?
Ja. Ein Ausgangswert kann als Modellparameter verwendet werden, bleibt begrifflich aber von der gesamten Basisfallkonfiguration zu unterscheiden.
Regulatorische Referenzen
- Paragraf 35b SGB V – bildet den gesetzlichen Kontext der Kosten-Nutzen-Bewertung.
- IQWiG, Allgemeine Methoden Version 8.0 – definiert Referenzfall und Basisfall.
- Verfahrensordnung des G-BA, 5. Kapitel – ordnet Arzneimittelbewertungen in das G-BA-Verfahren ein.