Ein Pre-INN ist ein von der Weltgesundheitsorganisation ausgewählter, aber noch nicht abschließend bestätigter internationaler Freiname für einen Wirkstoff; die WHO bezeichnet ihn als proposed International Nonproprietary Name. Er wird veröffentlicht, um eine viermonatige Frist für Kommentare und formelle Einwände zu eröffnen. Erst nach Ablauf dieser Frist ohne aufrechterhaltenen Einwand erhält derselbe Name den Status eines empfohlenen INN.
Was ein INN leistet
Der International Nonproprietary Name ist der weltweit gültige, herstellerunabhängige Name einer pharmazeutischen Substanz. Er identifiziert den Wirkstoff über seine gesamte Lebensdauer und ist nach Darstellung des WHO-INN-Programms öffentliches Eigentum, das ohne Einschränkung verwendet werden darf. Freinamen sind für Pharmakopöen, Kennzeichnung, Produktinformation, Werbung, Arzneimittelregulierung und wissenschaftliche Literatur bestimmt.
Ein zweites Merkmal des Systems sind Namensstämme. Pharmakologisch verwandte Substanzen zeigen ihre Verwandtschaft durch einen gemeinsamen Stamm, sodass sich eine Wirkstoffklasse am Namen erkennen lässt. Weil ein Stamm diese Ordnungsfunktion nur behält, wenn er nicht privat belegt wird, sollen Markennamen nach dem WHO-Programm nicht aus Freinamen abgeleitet werden. Die Weltgesundheitsversammlung hat die Mitgliedstaaten mit Resolution WHA46.19 aufgefordert, Leitlinien zum Schutz der Freinamen zu entwickeln und die Verwendung abgeleiteter Namen als Marken zu unterbinden. Ein eigener Glossareintrag zum INN fehlt bislang, weshalb diese Grundlagen hier mitbehandelt werden.
Ablauf des WHO-Verfahrens
Grundlage ist das vom WHO-Exekutivrat angenommene Verfahren zur Auswahl empfohlener internationaler Freinamen. Der Antrag wird mit Angaben zu Chemie, pharmakologischer Wirkung, therapeutischer Verwendung und Namensvorschlägen eingereicht; das Sekretariat prüft auf Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen sowie auf Ähnlichkeiten mit bereits veröffentlichten Freinamen und Marken. Anschließend berät die INN-Expertengruppe aus benannten Mitgliedern des Sachverständigenausschusses für die Internationale Pharmakopöe. Der Name, den die Substanz bei Entdeckerin oder Erstentwickler trägt, soll nach Artikel 2 akzeptiert werden, sofern keine zwingenden Gründe entgegenstehen.
Nach Artikel 3 gibt das Sekretariat bekannt, dass ein vorgeschlagener Freiname geprüft wird. Die Bekanntmachung erfolgt in WHO Drug Information sowie brieflich an Mitgliedstaaten und Pharmakopöekommissionen und nennt Substanz, Name und Frist. Zugleich werden die Mitgliedstaaten gebeten, Schutzrechte an dem Namen während der Prüfung zu verhindern. Kommentare können nach Artikel 4 innerhalb von vier Monaten nach Veröffentlichung eingereicht werden, ein formeller Einspruch nach Artikel 5 in derselben Frist unter Angabe von Person, Interesse und Begründung.
Liegt ein Einspruch vor, kann die WHO nach Artikel 6 den Namen erneut prüfen oder auf eine Rücknahme des Einspruchs hinwirken; solange ein Einspruch besteht, wird kein empfohlener Freiname ausgewählt. Ist kein Einspruch eingelegt oder sind alle zurückgenommen, teilt das Sekretariat nach Artikel 7 mit, dass der Name als empfohlener internationaler Freiname ausgewählt wurde. Vorschlagslisten erscheinen zweimal jährlich; das INN-Programm rät davon ab, einen vorgeschlagenen Namen vor dieser Bestätigung zu verwenden, damit bei einer Änderung keine Verwirrung entsteht.
Abgrenzung gegen INN, Markenname und Wirkstoffbezeichnung im Dossier
Pre-INN und INN bezeichnen dieselbe Namenskandidatur in zwei Verfahrensstadien: Der Pre-INN steht unter Einspruchsvorbehalt und kann noch geändert oder zurückgestellt werden, der empfohlene INN wird normalerweise nicht mehr verändert und ist für Kennzeichnung und Publikationen bestimmt. Ein Pre-INN ist also keine schwächere Namensart, sondern ein Zwischenstand mit offener Frist.
Vom Markennamen unterscheidet sich beides in Funktion und Rechtsnatur. Der Handelsname bezeichnet ein konkretes Produkt eines Unternehmens, ist markenrechtlich geschützt und kann je Land abweichen; der Freiname bezeichnet den Wirkstoff und darf gerade nicht als Marke eingetragen werden, weil das die Nutzung durch Dritte blockieren würde. Nicht identisch ist der Freiname schließlich mit den Wirkstoffbezeichnungen in Zulassungsunterlagen. Richtlinie 2001/83/EG definiert den gebräuchlichen Namen als den von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen internationalen Freinamen oder, wenn ein solcher fehlt, als die übliche gebräuchliche Bezeichnung. Dossiers, Prüfpräparateetiketten und Studienunterlagen arbeiten daneben mit Entwicklungscodes, Substanznummern und Salz- oder Hydratangaben, die den Freinamen nicht ersetzen.
Bedeutung für klinische Studien
In der Projektarbeit fällt die Namensfindung mitten in die klinische Entwicklung: Prüfplan, Prüferinformation, Etikettentexte, Datenbanken, Kodierlisten und Sicherheitsberichte entstehen, während der Name noch unter Einspruchsvorbehalt steht. Der Aufwand liegt weniger im Namen selbst als in der Konsistenz über Dokumente und Systeme hinweg und in der Frage, welche Bezeichnung im Antrag nach Verordnung (EU) Nr. 536/2014 und in Pharmakovigilanzmeldungen jeweils führend ist. Auditoren und Behörden achten darauf, dass Substanzidentität eindeutig bleibt und Namensänderungen nachvollziehbar dokumentiert und versioniert sind.
Full-Service-CROs wie Mediconomics unterstützen dabei, den Namenswechsel als geplanten Vorgang zu behandeln: Regulatory Affairs verfolgt Vorschlags- und Empfehlungslisten sowie Einspruchsfristen, Medical Writing hält Prüfplan, Prüferinformation und Studienbericht terminologisch synchron, Datenmanagement pflegt Substanzangaben und Kodierlisten, und Pharmakovigilanz sorgt dafür, dass Fallberichte über den Namenswechsel hinweg zusammenführbar bleiben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange dauert die Einspruchsfrist für einen Pre-INN?
Kommentare und formelle Einwände können innerhalb von vier Monaten nach der Veröffentlichung des vorgeschlagenen Namens in WHO Drug Information eingereicht werden.
Darf ein Pre-INN bereits in Studienunterlagen verwendet werden?
Das INN-Programm empfiehlt, mit der Verwendung bis zur Veröffentlichung als empfohlener Freiname zu warten; wird der Name vorher genutzt, sollte eine Änderung eingeplant sein.
Was passiert, wenn ein Markeninhaber Einspruch einlegt?
Die WHO kann den Namen erneut prüfen oder auf eine Rücknahme hinwirken; solange der Einspruch besteht, wird der Name nicht als empfohlener Freiname ausgewählt.
Regulatorische Referenzen
- Procedure for the selection of recommended international nonproprietary names for pharmaceutical substances, angenommen vom WHO-Exekutivrat (EB115/11, 2004) – regelt Antrag, Bekanntmachung, Vier-Monats-Frist, Einspruch und Auswahl des empfohlenen Freinamens.
- Resolution WHA46.19 der Weltgesundheitsversammlung, Nonproprietary names for pharmaceutical substances – fordert Schutzleitlinien und die Zurückdrängung von aus Freinamen abgeleiteten Marken.
- Richtlinie 2001/83/EG, Artikel 1 Nummer 21 – definiert den gebräuchlichen Namen als den von der WHO empfohlenen internationalen Freinamen.
- Verordnung (EU) Nr. 536/2014, Anhang I – verlangt die eindeutige Identifizierung von Prüfpräparat und Wirkstoff im Antragsdossier.