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Labeling

Labeling bezeichnet im regulatorischen Kontext die Gesamtheit aller schriftlichen, gedruckten oder grafischen Informationen, die einem Arzneimittel oder Medizinprodukt beigefügt sind oder es begleiten. Dazu zählen die Fachinformation (Summary of Product Characteristics, SmPC), die Packungsbeilage für Patienten, die Außen- und Primärkennzeichnung der Verpackung sowie jede weitere Produktinformation, die zur Identifikation, Rückverfolgbarkeit und sicheren Anwendung beiträgt. Labeling ist eines der am stärksten regulierten Elemente des Zulassungsverfahrens und unterliegt in der EU, den USA und anderen Märkten spezifischen, teils erheblich unterschiedlichen Anforderungen. Fehler oder Lücken im Labeling gehören zu den häufigsten Ursachen für Beanstandungen bei Zulassungsanträgen sowie für Produktrückrufe im Post-Market-Bereich.

Regulatorische Anforderungen in der EU

In der EU regelt die Richtlinie 2001/83/EG die Kennzeichnungsanforderungen für Humanarzneimittel. Artikel 54 bis 65 legen fest, was auf der Außenverpackung, der Primärverpackung und in der Packungsbeilage stehen muss – darunter der Name des Arzneimittels, die Zusammensetzung, die Darreichungsform, die Zulassungsnummer und der Name des Zulassungsinhabers. Die European Medicines Agency hat ergänzende Leitlinien zu Format, Lesbarkeit und sprachlichen Anforderungen herausgegeben. In allen EU-Mitgliedstaaten muss das Labeling in der jeweiligen Landessprache vorliegen, was bei multinationalen Zulassungen umfangreiche Übersetzungs- und Layoutprozesse erfordert. Die EMA stellt mit dem sogenannten QRD-Template (Quality Review of Documents) einheitliche Formatvorlagen bereit, die für die Erstellung von SmPC und Packungsbeilage verbindlich zu verwenden sind. Abweichungen vom vorgegebenen Format erfordern eine Begründung und werden von den Behörden bei der Prüfung des Dossiers kritisch bewertet.

Für Medizinprodukte gelten seit 2021 die Anforderungen der EU-MDR (Verordnung 2017/745) beziehungsweise der EU-IVDR (Verordnung 2017/746). Diese Verordnungen stellen deutlich erweiterte Anforderungen an die Kennzeichnung im Vergleich zu den Vorgängerrichtlinien, darunter die Pflicht zur Verwendung harmonisierter Symbole und die Aufnahme der UDI-Trägerkennung (Unique Device Identifier) auf allen Kennzeichnungen.

Labeling für Prüfmedikamente in klinischen Studien

In klinischen Studien gelten für das Labeling von Prüfmedikamenten besondere Vorschriften, die in Annex 13 des EU-GMP-Leitfadens und in der EU-Verordnung 536/2014 geregelt sind. Das Labeling muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name oder Kode des Sponsors, Protokollnummer, Darreichungsform, Inhalt und Dosierungsanleitung, Chargennummer, Verfallsdatum sowie den Hinweis auf die ausschließlich klinische Studienverwendung und Aufbewahrungshinweise.

Bei verblindeten Studien muss das Labeling so gestaltet sein, dass Prüfmedikament und Placebo äußerlich nicht unterscheidbar sind, ohne die Verblindung zu kompromittieren. Gleichzeitig muss eine Notfallentblindung jederzeit möglich sein. Die logistische Herausforderung besteht darin, für alle Studienteilnehmer korrekte, länderspezifische und sprachgerecht beschriftete Einheiten rechtzeitig an die Prüfzentren zu liefern. Fehler beim Labeling können zu Studienunterbrechungen, behördlichen Meldepflichten und im schlimmsten Fall zur Gefährdung der Patientensicherheit führen. Bereits kleinere Abweichungen – etwa ein falsch angegebenes Verfallsdatum oder ein fehlender Lagerhinweis – können eine sofortige Meldung an die Behörde und eine Neukennzeichnung der betroffenen Einheiten erforderlich machen.

Post-Approval Labeling und Lebenszyklusmanagement

Nach der Erstzulassung ist das Labeling kein statisches Dokument. Neue Erkenntnisse aus der Pharmakovigilanz, etwa neue Kontraindikationen oder Warnhinweise, müssen zeitnah in die Produktinformation einfließen. Behörden können Labelingänderungen anordnen, zum Beispiel nach Auswertung von Periodic Safety Update Reports oder nach behördlichen Überprüfungsverfahren. Jede Labelingänderung muss je nach Kategorie als Minor, Moderate oder Major Variation beim zuständigen Regulator eingereicht werden. Das Management des Lebenszykluslabelings ist daher eine dauerhafte regulatorische Aufgabe, die enge Koordination zwischen Regulatory Affairs, Medical Affairs und dem Pharmacovigilance-Team erfordert. In der EU müssen Labelingänderungen nach einem klar definierten Variationsprozess eingereicht und von den Behörden genehmigt werden, bevor die aktualisierte Produktinformation im Markt eingesetzt werden darf. Die Einhaltung dieser Fristen ist für den Zulassungsinhaber verpflichtend und wird bei Inspektionen überprüft.

Bedeutung für Regulatory Affairs und CROs

Die Erstellung, Prüfung und Aktualisierung von Labeling-Dokumenten ist eine Kernaufgabe des Regulatory-Affairs-Teams. Inhaltliche Fehler, veraltete Informationen oder fehlende Pflichtangaben können Zulassungsanträge verzögern, Behördenanfragen auslösen oder im Post-Market-Bereich zu Rückrufen führen. Full-Service-CROs wie mediconomics unterstützen Sponsoren bei der Erstellung EU-konformer Labeling-Dokumente, bei der Koordination länderspezifischer Übersetzungen sowie bei der Vorbereitung und Einreichung von Labeling-Variationen im Rahmen des laufenden Zulassungsmanagements. Darüber hinaus begleiten erfahrene Regulatory-Affairs-Teams Sponsoren bei der Implementierung von Behördenanforderungen, die sich aus PSUR-Bewertungen, europäischen Referrals oder behördlich initiierten Labelingrevisionen ergeben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss das Labeling eines Prüfmedikaments in der Landessprache des Prüfzentrums vorliegen?

Ja, in der Regel muss das Labeling von Prüfmedikamenten in der Sprache des Landes vorliegen, in dem die Studie durchgeführt wird. Ausnahmen sind möglich, wenn die zuständige Ethikkommission und Behörde eine englischsprachige Kennzeichnung ausdrücklich akzeptiert haben. Dies ist vorab mit den zuständigen Behörden zu klären.

Was ist der Unterschied zwischen Labeling und Packaging?

Labeling bezeichnet die textlichen und grafischen Informationen auf oder mit der Verpackung. Packaging bezeichnet die physische Verpackung selbst (Primär- und Sekundärverpackung). Beide Begriffe werden im regulatorischen Kontext strikt getrennt, obwohl sie in der Praxis eng zusammenhängen. Anforderungen an das Packaging sind im GMP-Kontext, Anforderungen an das Labeling im regulatorischen Zulassungskontext verankert.

Was passiert, wenn ein Labeling-Fehler nach der Zulassung entdeckt wird?

Je nach Schwere des Fehlers muss der Zulassungsinhaber eine Variation einreichen, behördliche Stellen informieren und gegebenenfalls eine Chargenrückrufentscheidung treffen. Bei sicherheitsrelevanten Fehlern kann die Behörde einen sofortigen Rückruf anordnen. Der gesamte Prozess muss im Pharmacovigilance-System dokumentiert werden.

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