Good Laboratory Practice (GLP) ist ein Qualitätssystem, das die organisatorischen Abläufe und Bedingungen regelt, unter denen nicht-klinische Sicherheitsstudien geplant, durchgeführt, überwacht, aufgezeichnet, archiviert und berichtet werden. GLP stellt sicher, dass Daten aus Sicherheitsstudien vollständig, nachvollziehbar und reproduzierbar sind, sodass Regulatoren weltweit auf ihre Qualität vertrauen können. GLP ist kein Qualitätsstandard für klinische Studien am Menschen – dafür gilt GCP – sondern ausschließlich für Laborstudien, die im Rahmen der nicht-klinischen Sicherheitsbewertung durchgeführt werden. Ohne GLP-konforme Sicherheitsdaten akzeptieren Zulassungsbehörden in aller Regel keine Anträge auf klinische Prüfungen oder Marktzulassungen, was GLP zu einem unverzichtbaren Baustein jeder pharmazeutischen Entwicklung macht.
Rechtliche Grundlagen und internationaler Rahmen
GLP wurde in den 1970er Jahren nach Aufdeckung von Datenfälschungen in US-amerikanischen Laboren durch die FDA entwickelt und ist heute international über die OECD-Prinzipien für Gute Laborpraxis harmonisiert. In der EU ist GLP durch die Richtlinie 2004/10/EG in nationales Recht überführt worden. In Deutschland regelt das Chemikaliengesetz zusammen mit der GLP-Verordnung die Umsetzung. Studien, die GLP-konform durchgeführt wurden, werden von den Zulassungsbehörden der OECD-Mitgliedsstaaten gegenseitig anerkannt – ein wesentlicher Vorteil für internationale Entwicklungsprogramme.
Die Überwachung der GLP-Compliance obliegt in Deutschland dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie den zuständigen Landesbehörden. GLP-zertifizierte Einrichtungen werden regelmäßig inspiziert. Ein gültiges GLP-Zertifikat ist Voraussetzung dafür, dass Sicherheitsdaten aus der Einrichtung in Zulassungsdossiers eingereicht werden können. Für Pharmaunternehmen, die Prüfeinrichtungen für nicht-klinische Studien beauftragen, ist die Prüfung der GLP-Zertifizierung daher ein obligatorischer Schritt bei der Lieferantenqualifikation.
Geltungsbereich: Welche Studien fallen unter GLP?
GLP gilt für nicht-klinische Sicherheitsstudien, die im Rahmen eines Zulassungsverfahrens für Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel, Chemikalien, Lebensmittelzusatzstoffe oder Biozide bei Regulatoren eingereicht werden sollen. Typische GLP-Studien sind Toxikologiestudien (akute, subchronische und chronische Toxizität), Genotoxizitätstests, Reproduktionstoxikologie, Pharmakokinetikuntersuchungen im Tier sowie Sicherheitspharmakologie. Reine Forschungsstudien ohne Regulierungszweck und klinische Studien am Menschen fallen nicht unter GLP.
Eine häufige Frage in der Praxis ist, ob eine bestimmte Studie GLP-konform durchgeführt werden muss oder ob dies optional ist. Die Antwort hängt davon ab, ob die Ergebnisse in einem regulatorischen Dossier verwendet werden sollen. Wird eine Studie in einer Zulassungseinreichung zitiert, muss sie grundsätzlich GLP-konform sein – es sei denn, der betreffende Regulator akzeptiert begründete Ausnahmen. Ein frühzeitiger Regulatory-Affairs-Advice schafft hier Klarheit und vermeidet teure Nachholstudien. Darüber hinaus sollte bereits bei der Studienplanung geprüft werden, ob spezifische OECD-Testrichtlinien gelten, da deren korrekte Anwendung ebenfalls Voraussetzung für die regulatorische Akzeptanz der Ergebnisse ist.
Prinzipien und Kernanforderungen
Die OECD-GLP-Prinzipien definieren Anforderungen an Organisation und Personal, Qualitätssicherung, Einrichtungen, Geräte und Materialien, Prüfsysteme, Prüf- und Referenzsubstanzen, Standardarbeitsanweisungen, die Durchführung der Studie sowie die Erstellung des Abschlussberichts und die Archivierung. Eine unabhängige Qualitätssicherungseinheit innerhalb der Prüfeinrichtung ist verpflichtend und prüft regelmäßig, ob die Studien gemäß Protokoll und GLP-Anforderungen durchgeführt werden. Der Studienleiter trägt die wissenschaftliche Gesamtverantwortung für jede einzelne Studie.
Die Archivierungsanforderungen sind besonders streng: Alle Rohdaten, Protokolle, Abschlussberichte und Proben müssen für die gesamte Lebensdauer des zugelassenen Produkts – in manchen Fällen also jahrzehntelang – sicher aufbewahrt werden. Für den Sponsor bedeutet das, bei Auflösung oder Übertragung einer Prüfeinrichtung Vorkehrungen für die Archivübergabe zu treffen, um den dauerhaften Zugang zu den Originaldaten zu gewährleisten. In der Praxis empfiehlt es sich, vertragliche Regelungen zur Archivverantwortung bereits bei Beauftragung der Prüfeinrichtung zu fixieren und regelmäßig zu überprüfen, ob die Archivbedingungen weiterhin den Anforderungen entsprechen.
Abgrenzung zu GMP und GCP
Die drei großen „Good Practice“-Standards haben unterschiedliche Geltungsbereiche. GLP regelt die nicht-klinische Sicherheitsforschung im Labor. GMP regelt die Herstellung von Arzneimitteln und Prüfmedikamenten. GCP regelt die Durchführung klinischer Studien am Menschen. In der pharmazeutischen Entwicklung greifen alle drei ineinander: GLP-Daten liefern die nicht-klinische Sicherheitsbasis, GMP stellt die Qualität der Prüfsubstanz sicher, und GCP regelt den klinischen Einsatz beim Patienten. Ein Sponsor muss alle drei Standards gleichzeitig im Blick behalten und sicherstellen, dass die jeweils geltenden Anforderungen in den betreffenden Studien vollständig eingehalten werden. In der Praxis bedeutet das, dass bei der Beauftragung externer Dienstleister – sei es eine Prüfeinrichtung für GLP-Studien, ein Lohnhersteller für GMP-konforme Prüfpräparate oder ein CRO für GCP-Studien – der jeweils geltende Standard vertraglich festgelegt, regelmäßig auditiert und bei Behördeninspektionen nachgewiesen werden muss. Full-Service-CROs wie mediconomics begleiten Sponsoren dabei, alle drei Ebenen koordiniert zu managen und regulatorische Lücken frühzeitig zu erkennen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss eine toxikologische Studie immer GLP-konform sein?
Nur dann, wenn die Ergebnisse in einem regulatorischen Zulassungsdossier eingereicht werden sollen. Rein explorative Toxikologiestudien ohne Regulierungszweck können ohne GLP durchgeführt werden, haben aber in Zulassungsunterlagen keine Beweiskraft.
Was ist der Unterschied zwischen GLP und ISO 17025?
ISO 17025 ist ein allgemeiner Akkreditierungsstandard für Prüf- und Kalibrierlaboratorien und stellt Anforderungen an technische Kompetenz und Managementsysteme. GLP ist ein regulatorisch definierter Standard speziell für nicht-klinische Sicherheitsstudien mit Zulassungsrelevanz. Beide Standards können parallel gelten, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte und Prüfungsinstanzen.
Was passiert, wenn eine GLP-Studie Mängel aufweist?
Mängel können je nach Schwere zur Aberkennung der GLP-Konformität der Studie, zur Ablehnung der Daten durch Regulatoren oder im Extremfall zur Einleitung von Strafverfahren führen. Bei kleinen Abweichungen reichen dokumentierte Korrekturmaßnahmen; bei schwerwiegenden Mängeln kann die Zulassungsbehörde eine Wiederholung der Studie verlangen.